Streitbeilegung: fair, transparent, nachvollziehbar.
Wenn bei einer Bestellung von Seecontainern, Lager-, Büro-, Kühl- oder Sondercontainern einmal etwas nicht wie erwartet läuft, erfahren Sie hier genau, wie wir Beschwerden bearbeiten, welche außergerichtlichen Schlichtungsstellen Ihnen offenstehen und welche gesetzlichen Rechte Sie als Käufer:in in Deutschland haben.
Warum es diese Seite gibt.
Diese Seite erklärt, wie MMCONTAINERAUFBAU (Handelsmarke der M&M Containeraufbau GmbH, Kindsbach) mit Beschwerden und Streitigkeiten aus Kaufverträgen umgeht, die über mmcontainersaufbau.com geschlossen wurden. Sie gilt für alle Bestellungen von Seecontainern, Lagercontainern, Bürocontainern, Kühlcontainern und Sondercontainern, unabhängig davon, ob Sie als Verbraucher:in (§ 13 BGB) oder als Unternehmer:in (§ 14 BGB) bei uns kaufen.
Unser Ziel ist es, jede Meinungsverschiedenheit zuerst direkt und einvernehmlich mit Ihnen zu klären. Erst wenn das nicht gelingt, kommen die außergerichtlichen und – als letzte Möglichkeit – gerichtlichen Wege zum Tragen, die wir hier im Einzelnen darstellen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich bleiben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unsere Rückerstattungs- und Rücksendungsrichtlinie und unsere Garantieübersicht.
Stand: 10. September 2026. Diese Seite wird bei rechtlichen oder organisatorischen Änderungen aktualisiert.
Für wen gilt diese Seite?
Für alle Käufer:innen von Containern über unseren Online-Shop – Privatpersonen, Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Industriekunden und Behörden mit Sitz oder Lieferadresse in Deutschland.
Was ist nicht Gegenstand dieser Seite?
Fragen zu Widerruf, Rückgabe und Erstattung sind in unserer eigenen Richtlinie geregelt; Fragen zur Garantie in unserer Garantieübersicht. Diese Seite konzentriert sich auf den Weg, den ein ungelöster Streitfall nimmt.
Fünf Schritte, bevor ein Streit eskaliert.
Kontaktaufnahme
Sie schildern Ihr Anliegen per E-Mail, Kontaktformular, Telefon oder WhatsApp – mit Bestellnummer und kurzer Beschreibung des Problems.
Eingangsbestätigung
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde in der Regel innerhalb von 2 Werktagen und benennen eine Ansprechperson.
Prüfung des Falls
Wir prüfen Bestellunterlagen, Lieferfotos und – bei Bedarf – die Ware vor Ort, um den Sachverhalt objektiv zu klären.
Lösungsvorschlag
Wir unterbreiten einen konkreten Vorschlag: Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Rückabwicklung, je nach Sachlage.
Eskalation bei Bedarf
Können wir uns nicht einigen, informieren wir Sie gemäß § 37 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle.
Jede Container-Art bringt eigene Fragestellungen mit.
Damit Sie wissen, was im Streitfall relevant ist, ordnen wir die häufigsten Anliegen den fünf Produktlinien unseres Sortiments zu.
Seecontainer
Transportschäden, Abweichungen bei Maßen oder RAL-Farbton sowie Dichtigkeit werden anhand der Zustandsbeschreibung im Angebot und der ISO 668-Normwerte geprüft.
Lagercontainer
Anliegen betreffen meist Wind- und Wasserdichtigkeit, Funktion des Riegelverschlusses oder fehlende Regaleinbauten laut Bestellung.
Bürocontainer
Streitpunkte betreffen häufig die vereinbarte Innenausstattung, Elektroinstallation oder individuelle Umbauten – hier prüfen wir die genaue Leistungsbeschreibung im Angebot.
Kühlcontainer
Bei Funktionsstörungen des Kälteaggregats ziehen wir die Vorabprüfprotokolle heran; Wartung und Reparatur erfolgen ausschließlich durch zertifiziertes Fachpersonal gemäß EU-F-Gase-Verordnung.
Sondercontainer
Da Sondercontainer häufig nach individuellen Vorgaben gefertigt werden, prüfen wir zunächst, ob ein Widerrufsausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB greift, bevor wir über Nachbesserung oder Anpassung entscheiden.
Wenn wir uns direkt nicht einigen können.
Deutschland stellt Verbraucher:innen unabhängige Schlichtungsstellen zur Verfügung, die außergerichtlich, in der Regel schriftlich und für Sie kostenfrei vermitteln. Die folgenden Abschnitte erklären unsere Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) im Detail.
Wir informieren Sie im Sinne größtmöglicher Transparenz freiwillig über unsere Haltung zur Verbraucherschlichtung – unabhängig davon, ob unser Betrieb aufgrund seiner Mitarbeiterzahl unter die gesetzliche Ausnahme für Kleinbetriebe nach § 36 Abs. 3 VSBG fällt.
Unsere Erklärung: M&M Containeraufbau GmbH ist gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir erklären uns jedoch grundsätzlich freiwillig bereit, an einem solchen Verfahren vor der unten genannten Schlichtungsstelle teilzunehmen, sofern eine Streitigkeit aus einem Kaufvertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher nicht im direkten Dialog gelöst werden konnte.
Für Streitigkeiten aus Kaufverträgen, die keiner spezialisierten Branchen-Schlichtungsstelle zugeordnet sind, ist die allgemeine Auffangstelle des Bundes zuständig:
Das Verfahren vor dieser Schlichtungsstelle ist für Verbraucher:innen kostenfrei, mit Ausnahme einer geringen Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unbegründeter Antragstellung. Für Unternehmen fällt eine gestaffelte, im Voraus kalkulierbare Gebühr an, die wir tragen, wenn wir am Verfahren teilnehmen.
Konnten wir eine Streitigkeit aus Ihrem Kaufvertrag nicht durch unser internes Beschwerdeverfahren lösen, teilen wir Ihnen unabhängig von unserer Betriebsgröße unaufgefordert in Textform mit,
- ob wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der genannten Schlichtungsstelle bereit sind,
- wie Sie diese Schlichtungsstelle erreichen und wie ein Antrag gestellt wird,
- welche Unterlagen für einen Antrag typischerweise erforderlich sind.
Diese Mitteilung erhalten Sie zusätzlich zu den auf dieser Seite bereits enthaltenen Angaben, sobald ein konkreter Streitfall diesen Stand erreicht hat.
Ein Schlichtungsverfahren ist freiwillig, schriftlich und ersetzt keinen Gerichtsprozess, kann aber eine schnellere und kostengünstigere Lösung ermöglichen. In der Regel läuft es wie folgt ab:
- Sie stellen einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Universalschlichtungsstelle und schildern den Sachverhalt.
- Die Schlichtungsstelle prüft die Zulässigkeit und fordert bei uns eine Stellungnahme an.
- Ein neutraler Schlichter oder eine neutrale Schlichterin erarbeitet einen Einigungsvorschlag.
- Beide Seiten können den Vorschlag annehmen oder ablehnen; der Rechtsweg bleibt in jedem Fall offen.
Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde von der Europäischen Kommission gemäß Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 dauerhaft eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung. Wir verzichten deshalb bewusst auf einen entsprechenden Link, um Sie nicht auf eine nicht mehr erreichbare Adresse zu verweisen.
Allgemeine, produktneutrale Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in der EU bietet die Europäische Kommission weiterhin über das Verbraucherportal „Ihr Europa" sowie über das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Landesspezifische Hinweise
Streitigkeiten rund um die Aufstellung eines Containers als Büro-, Wohn- oder dauerhaften Lagercontainer betreffen häufig nicht den Kaufvertrag, sondern das öffentliche Baurecht der einzelnen Bundesländer:
- Ob eine Genehmigung nötig ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung sowie nach Größe, Nutzungsdauer und Standort und unterscheidet sich zwischen allen 16 Bundesländern zum Teil erheblich.
- Zuständig für solche Fragen ist die örtliche Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauamt der Gemeinde, nicht MMCONTAINERAUFBAU als Verkäufer.
- Kommunale Vorgaben wie Abstandsflächen oder Bebauungspläne können zusätzlich gelten und sind vor Aufstellung eigenständig zu prüfen.
- Kommt es aus diesem Grund zu einem Streit mit Behörden, ist dies kein Fall für die oben genannte Verbraucherschlichtungsstelle, da es sich nicht um eine Streitigkeit aus dem Kaufvertrag handelt.
Was diese Seite nicht abdeckt
- Geschäftskunden (§ 14 BGB) haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle; für sie gilt die Gerichtsstandsregelung unserer AGB.
- Ihre gesetzliche Sachmängelhaftung nach §§ 434 ff. BGB und Ihr Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB bleiben von dieser Seite unberührt und sind in unserer Garantieübersicht bzw. Rückerstattungsrichtlinie geregelt.
- Baurechtliche Genehmigungsfragen (siehe links) sind kein Bestandteil der Kaufvertrags-Streitbeilegung.
- Diese Seite begründet keine über die AGB hinausgehenden Zusicherungen und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sprechen Sie zuerst mit uns.
Die meisten Anliegen lassen sich direkt und schnell klären. Unser Team meldet sich innerhalb unserer Geschäftszeiten persönlich zurück – ohne Callcenter.
| Montag – Donnerstag | 06:00–19:00 Uhr |
| Freitag | 06:00–18:00 Uhr |
| Samstag | 10:00–15:00 Uhr |
| Sonntag | geschlossen |
M&M Containeraufbau GmbH · Industriestr. 33–39, 66862 Kindsbach · HRB 31921 · USt-IdNr. DE813100783 · Diese Seite wurde zuletzt am 10. September 2026 aktualisiert und gilt ab diesem Datum.