MMCONTAINERAUFBAU · Steuerliche Behandlung gebrauchter Container

Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) – transparent erklärt.

Diese Richtlinie erklärt, bei welchen gebrauchten Containern MMCONTAINERAUFBAU die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwendet, wie sich dies von der Regelbesteuerung mit 19 % MwSt. unterscheidet und wie sich das auf Preisanzeige und Rechnung auswirkt.

Zuletzt aktualisiert: 11. September 2026 Gültig ab: 11. September 2026 Geltungsbereich: Deutschland
BeispielRechnung Nr. MM-2026-XXXX
Gebrauchter 20-Fuß-Seecontainer1 Stk.
Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Ausgewiesene Umsatzsteuerentfällt
GesamtbetragBruttopreis
Hinweis: Bei Differenzbesteuerung wird die MwSt. nicht separat ausgewiesen – gesetzlich vorgeschrieben nach § 14a Abs. 6 UStG.
EinkaufspreisMarge (Bemessungsgrundlage)Verkaufspreis
MwSt. nur hierauf

Nur bestimmte Gebrauchtware

Ausschließlich gebrauchte Container, die wir ohne abziehbare Vorsteuer erworben haben, fallen unter § 25a UStG.

MwSt. nur auf die Marge

Die Umsatzsteuer wird ausschließlich auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet, nicht auf den vollen Preis.

Kein separater Steuerausweis

Rechnungen für Differenzbesteuerungs-Artikel zeigen die MwSt. nicht gesondert – das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Pro Artikel gekennzeichnet

In jeder Produktbeschreibung sehen Sie vorab, ob Regel- oder Differenzbesteuerung für dieses Exemplar gilt.

Geltungsbereich & Verantwortlicher

Für welche Käufe diese Richtlinie gilt.

Diese Differenzbesteuerungs-Offenlegungsrichtlinie gilt für alle Käufe gebrauchter Seecontainer, Lagercontainer, Bürocontainer, Kühlcontainer und Sondercontainer über mmcontainersaufbau.com, die von MMCONTAINERAUFBAU – der Handelsmarke der M & M Containeraufbau GmbH – angeboten werden.

Sie erklärt, wann wir die Sonderregelung der Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) anwenden, wie sich dadurch die Berechnung der Umsatzsteuer und die Darstellung auf Ihrer Rechnung ändert, und grenzt dies klar von unseren fabrikneuen Containern ab, die stets der Regelbesteuerung mit 19 % Umsatzsteuer unterliegen.

Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Sie ergänzt unsere Seite Mehrwertsteuer und Abgaben, in der die allgemeine umsatzsteuerliche Behandlung unserer Bestellungen beschrieben ist. Verantwortlich ist:

M & M Containeraufbau GmbH
Industriestr. 33–39, 66862 Kindsbach, Deutschland
E-Mail: sales@mmcontainersaufbau.com · Telefon/WhatsApp: +49 1521 6421266
Handelsregisternummer DE-HRB-T3403-31921 · USt-IdNr. DE813100783

Kurzüberblick

Neuer Container19 % MwSt. auf Vollpreis
Gebrauchter Container (§25a)MwSt. nur auf Marge
Vorsteuerabzug möglich?Nur bei Regelbesteuerung
MwSt. auf Rechnung sichtbar?Nur bei Regelbesteuerung
Was ist Differenzbesteuerung?

Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne – nicht auf den vollen Preis.

Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregelung für Wiederverkäufer gebrauchter Gegenstände nach § 25a UStG. Sie greift, wenn wir einen gebrauchten Container ohne offen ausgewiesene, abziehbare Vorsteuer eingekauft haben – etwa von Privatpersonen, von Kleinunternehmern ohne Umsatzsteuerausweis oder von anderen Händlern, die ihrerseits bereits die Differenzbesteuerung angewendet haben.

In diesen Fällen berechnen wir die Umsatzsteuer nicht auf den vollen Verkaufspreis, sondern ausschließlich auf unsere Handelsspanne – also die Differenz zwischen unserem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis an Sie. Diese Marge gilt dabei als Bruttobetrag, aus dem die enthaltene Umsatzsteuer lediglich herausgerechnet wird; sie erscheint nicht als eigene Position auf der Rechnung.

Für Sie als Käufer:in ändert sich am angezeigten Gesamtpreis nichts – dieser ist wie bei jedem Artikel ein verbindlicher, vollständiger Bruttopreis gemäß Preisangabenverordnung (PAngV). Es ändert sich lediglich, wie die enthaltene Umsatzsteuer rechnerisch ermittelt und auf der Rechnung dargestellt wird.

Rechenbeispiel (vereinfacht)

Einkaufspreis (ohne Vorsteuer)10.000 €
Verkaufspreis an Sie13.000 €
Handelsspanne (Marge)3.000 €
MwSt.-Bemessungsgrundlagenur 3.000 €
Ihr Rechnungsbetrag13.000 € (Bruttopreis)

Zur Veranschaulichung vereinfacht dargestellt; die tatsächliche Marge und der enthaltene Steuerbetrag variieren je Container und werden intern korrekt ermittelt.

Welche Container fallen unter welche Regelung

Zwei Besteuerungsarten, klar getrennt.

Ob ein Container unter die Regelbesteuerung oder die Differenzbesteuerung fällt, hängt nicht von der Produktlinie ab, sondern davon, wie wir den konkreten Container eingekauft haben. Die maßgebliche Einordnung finden Sie stets in der jeweiligen Artikelbeschreibung.

Regelbesteuerung

Neue Container (One-Trip / fabrikneu)

Alle fabrikneuen Container erwerben wir mit offen ausgewiesener, abziehbarer Vorsteuer vom Hersteller bzw. Importeur.

  • 19 % Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis gemäß § 12 Abs. 1 UStG
  • MwSt. wird auf der Rechnung separat und in voller Höhe ausgewiesen
  • Für Geschäftskunden mit gültiger USt-ID grundsätzlich vorsteuerabzugsfähig
Differenzbesteuerung

Gebrauchte Container ohne abziehbare Vorsteuer

Gebrauchte Container, die wir von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Differenzbesteuerungs-Händlern angekauft haben.

  • Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne gemäß § 25a UStG
  • Kein gesonderter MwSt.-Ausweis auf der Rechnung – gesetzlich vorgeschrieben
  • Kein Vorsteuerabzug für den Käufer aus diesem Kauf möglich (§ 25a Abs. 5 Satz 3 UStG)

Betroffene Produktlinien

Grundsätzlich kann jede unserer fünf Produktlinien sowohl als Neuware (Regelbesteuerung) als auch als geprüfte Gebrauchtware (ggf. Differenzbesteuerung) angeboten werden. Maßgeblich ist immer die konkrete Herkunft des einzelnen Containers, nicht die Produktkategorie selbst.

Seecontainer

Neu & gebraucht möglich

Lagercontainer

Neu & gebraucht möglich

Bürocontainer

Neu & gebraucht möglich

Kühlcontainer

Neu & gebraucht möglich

Sondercontainer

Meist Neuanfertigung

So unterscheiden sich Ihre Rechnungen

Zwei Rechnungsarten, beide vollständig rechtskonform.

Je nachdem, ob Ihr Container der Regel- oder der Differenzbesteuerung unterliegt, sieht Ihre Rechnung unterschiedlich aus. Beide Varianten erfüllen die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 bzw. § 14a UStG – sie weisen die Steuer nur unterschiedlich aus.

Regelbesteuerung

19 % MwSt.
Neuer 40-Fuß-Container (One-Trip)10.500,00 €
zzgl. 19 % USt.1.995,00 €
Gesamtbetrag12.495,00 €

USt. wird als eigene Position ausgewiesen; USt-ID des Verkäufers erscheint auf der Rechnung.

Differenzbesteuerung

§ 25a UStG
Gebrauchter 20-Fuß-Container
Umsatzsteuernicht separat ausgewiesen
Gesamtbetrag6.900,00 €

Pflichthinweis auf der Rechnung: „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" gemäß § 14a Abs. 6 UStG statt eines MwSt.-Betrags.

Wichtig für Geschäftskunden: Aus einer Rechnung mit Differenzbesteuerung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, da die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen ist. Benötigen Sie zwingend eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung, sprechen Sie uns vor dem Kauf an – wir teilen Ihnen dann mit, welche unserer verfügbaren Container der Regelbesteuerung unterliegen.

Zuständigkeit & bundesweite Geltung

Einheitliches Bundesrecht – ein zuständiges Finanzamt.

Das Umsatzsteuerrecht ist Bundesrecht – ohne landesspezifische Abweichungen

Das Umsatzsteuergesetz (UStG), einschließlich der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, beruht auf der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie und gilt in allen 16 Bundesländern inhaltlich identisch. Anders als etwa bei landesspezifischen Bauordnungen gibt es hier keine regionalen Sonderregeln oder abweichenden Steuersätze einzelner Bundesländer.

Zuständig für die steuerliche Veranlagung der M & M Containeraufbau GmbH ist das Finanzamt Kaiserslautern, da sich unser Unternehmenssitz in Kindsbach, Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz, befindet. Für umsatzsteuerliche Rückfragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren eigenen Steuerberater bzw. Ihr zuständiges Finanzamt an Ihrem Wohn- oder Firmensitz.

Ihre Rechte & häufige Fragen

Kurz beantwortet, was Sie am meisten interessiert.

Woran erkenne ich die Besteuerungsart?

Jede Artikelbeschreibung nennt ausdrücklich, ob Regel- oder Differenzbesteuerung gilt. Bei Unklarheit fragen Sie uns vor dem Kauf.

Zahle ich bei Differenzbesteuerung mehr?

Nein. Der angezeigte Gesamtpreis ist in beiden Fällen der verbindliche Endpreis – die Regelung betrifft nur unsere interne Steuerberechnung.

Kann ich Vorsteuer geltend machen?

Nur bei Regelbesteuerung mit offenem MwSt.-Ausweis. Bei Differenzbesteuerung ist ein Vorsteuerabzug gesetzlich ausgeschlossen.

Ändert sich meine Gewährleistung?

Nein. Ihre gesetzlichen Rechte nach § 434 ff. BGB gelten unverändert, unabhängig von der steuerlichen Behandlung.

Kann ich statt Differenzbesteuerung Regelbesteuerung wählen?

Das hängt davon ab, wie wir den jeweiligen Container eingekauft haben. Sprechen Sie uns an, wir prüfen gerne verfügbare Alternativen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Unser Team beantwortet steuerliche Detailfragen zu Ihrer Bestellung persönlich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.

Fragen zur Besteuerung Ihres Containers?

Wir erklären Ihnen die steuerliche Einordnung gerne im Detail.

Schreiben Sie uns vor dem Kauf, wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmter Container der Regel- oder der Differenzbesteuerung unterliegt, oder wenn Sie eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung benötigen.

Montag – Donnerstag06:00–19:00 Uhr
Freitag06:00–18:00 Uhr
Samstag10:00–15:00 Uhr
Sonntaggeschlossen

M & M Containeraufbau GmbH · Industriestr. 33–39, 66862 Kindsbach · Handelsregisternummer DE-HRB-T3403-31921 · USt-IdNr. DE813100783 · Vollständige Angaben im Impressum