MMCONTAINERAUFBAU · Individualisierung & Sonderanfertigung

Container-Individualisierungs-richtlinie – vom Standard bis zur Sonderanfertigung.

Diese Richtlinie erklärt, welche Anpassungen an Seecontainern, Lagercontainern, Bürocontainern, Kühlcontainern und Sondercontainern bei MMCONTAINERAUFBAU möglich sind, wie der Bestellprozess für individuelle Container abläuft und welche gesetzlichen Regeln – insbesondere zu Preisen, Lieferzeiten und Widerrufsrecht – dabei in Deutschland gelten.

Zuletzt aktualisiert: 10. September 2026 Gültig ab: 10. September 2026 Geltungsbereich: Deutschland
RAL-Farbwahl
Tür- & Fensterlayout
Elektro & Isolierung
Schriftlich bestätigt

Vom Farbton bis zum Komplettumbau

RAL-Lackierung, Tür- und Fensterwahl, Innenausbau oder vollständige Sonderanfertigung – klar unterschieden.

Schriftliche Bestätigung erforderlich

Jede individuelle Anpassung wird vor Produktionsbeginn schriftlich zwischen Ihnen und uns festgehalten.

Transparente Preise & Fristen

Jedes individuelle Angebot nennt Gesamtpreis, Liefertermin und Zahlungsbedingungen vor Vertragsschluss.

Widerrufsrecht klar geregelt

Wir weisen in jedem Angebot ausdrücklich aus, ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht.

Geltungsbereich & Zweck

Warum es diese Richtlinie gibt.

Diese Container-Individualisierungs- und Umbaurichtlinie gilt für alle individuellen Anpassungen, die MMCONTAINERAUFBAU – die Handelsmarke der M & M Containeraufbau GmbH – an Seecontainern, Lagercontainern, Bürocontainern, Kühlcontainern und Sondercontainern über mmcontainersaufbau.com anbietet, ergänzend zu unserer Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie.

Sie erklärt konkret, welche Individualisierungen wir anbieten, wie der Bestellprozess abläuft, wie sich Sonderwünsche auf Preis, Lieferzeit, Widerrufsrecht und Gewährleistung auswirken – und welche deutschen Sicherheits- und Bauvorschriften bei der Aufstellung individuell umgebauter Container zu beachten sind.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine unserer anderen Richtlinien. Verbindlich für den Vertragsschluss sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konkretisiert durch das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung zu Ihrem individuellen Container. Im Zweifel gilt immer die Angabe im individuellen Angebot.

Kurz zusammengefasst: Wählbare Konfigurationsoptionen (z. B. RAL-Farbe, Bodenart, Türtyp) unterscheiden wir klar von echten Sonderanfertigungen nach individueller Kundenvorgabe. Nur Letztere sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen. Details lesen Sie im Abschnitt „Widerrufsrecht".

Formen der Individualisierung

Zwei grundsätzlich verschiedene Kategorien.

Um für Sie – und rechtlich für den Vertragsschluss – eindeutig zu sein, unterscheiden wir bei jedem Angebot ausdrücklich zwischen zwei Kategorien von Anpassungen.

Konfigurationsoptionen

Auswahl aus unserem Standardsortiment

Sie wählen aus bereits im Shop hinterlegten, vordefinierten Varianten – ohne dass ein völlig neues Einzelstück nach Ihrer persönlichen Vorgabe entworfen wird.

  • RAL-Farbwahl aus unserer Standardpalette (z. B. RAL 5010, 5013, 6007, 7016, 7040, 9010, 3020)
  • Bodenart (rutschfester Boden oder Sperrholzboden), Standard- oder High-Cube-Höhe
  • Tür-/Öffnungstyp: Doppeltür, offene Seite, Rolltor oder Sektionaltor, jeweils als gelistete Produktvariante
Sonderanfertigung

Fertigung nach individueller Kundenvorgabe

Der Container wird erst nach Vertragsschluss speziell für Sie gefertigt, umgebaut oder mit einer von Ihnen vorgegebenen Ausstattung versehen, die nicht Teil unseres Standardsortiments ist.

  • Individuelle RAL-Sonderfarbe außerhalb unserer Standardpalette
  • Innenausbau nach Grundriss (z. B. Büro-, Sanitär- oder Werkstattcontainer mit individueller Raumaufteilung)
  • Individuelle Anbauten, zusätzliche Öffnungen, Sonderverglasung oder kundenspezifische Beschriftung

Typische Anpassungen je Produktlinie.

Seecontainer

Zusätzliche Türen/Fenster, seitliche Öffnungen, individuelle RAL-Lackierung, Rutschfester Boden statt Sperrholz.

Lagercontainer

Regaleinbauten, zusätzliche Belüftung, Rolltor oder Sektionaltor statt Doppeltür, verstärkter Boden.

Bürocontainer

Individueller Grundriss, Elektroinstallation nach DIN VDE 0100, Isolierung, Fensteranzahl und -platzierung.

Kühlcontainer

Kälteaggregat-Auslegung nach Temperaturbereich, zusätzliche Isolierung, Regalsysteme für Kühlware.

Sondercontainer

Sanitär- und Werkstattausstattung, individuelle Anbauten und Beschriftung nach Kundenvorgabe.

Wichtiger Hinweis: Ob eine bestimmte Anpassung als Konfigurationsoption oder als Sonderanfertigung eingeordnet wird, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Diese Einordnung wird Ihnen vor Vertragsschluss in unserem schriftlichen Angebot ausdrücklich mitgeteilt – zusammen mit den daraus folgenden Konsequenzen für Preis, Lieferzeit und Widerrufsrecht.

Bestellprozess für individuelle Container

Fünf Schritte von der Idee bis zur Lieferung.

01

Anfrage & Beratung

Sie schildern uns Ihren Bedarf per Formular, E-Mail oder WhatsApp – inklusive gewünschter Größe, Farbe und Ausstattung.

02

Unverbindliches Angebot

Wir erstellen ein freibleibendes Angebot mit Gesamtpreis, voraussichtlicher Lieferzeit und Angabe zum Widerrufsrecht.

03

Schriftliche Bestätigung

Sonderwünsche werden gemäß unseren AGB nur mit schriftlicher Zustimmung von MMCONTAINERAUFBAU Vertragsbestandteil.

04

Zahlung & Fertigung

Nach Zahlungseingang (SEPA-Vorkasse oder Rechnung für geprüfte Geschäftskunden) beginnt die Fertigung bzw. der Umbau.

05

Qualitätsprüfung & Lieferung

Der fertige Container wird geprüft, gereinigt und deutschlandweit angeliefert.

Warum die schriftliche Bestätigung wichtig ist: Erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung – nicht bereits mit der Anfrage oder dem freibleibenden Angebot – kommt ein verbindlicher Kaufvertrag über den individuellen Container zustande. So wissen beide Seiten jederzeit genau, was vereinbart wurde.

Preisgestaltung bei Sonderanfertigungen

Voller Preis vor Vertragsschluss – keine Überraschungen danach.

  • Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer

    Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) nennt jedes Angebot für einen individuellen Container den Gesamtpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Liefer- und Montagekosten.

  • Aufpreise einzeln ausgewiesen

    Kosten für Sonderfarben, Innenausbau, zusätzliche Öffnungen oder andere Anpassungen werden im Angebot als separate Position aufgeführt, nicht pauschal verrechnet.

  • Keine nachträglichen Preisänderungen

    Nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ändert sich der vereinbarte Preis nicht mehr – außer bei nachträglichen Änderungswünschen, die Sie ausdrücklich beauftragen.

  • Zahlungsarten wie im Standardgeschäft

    Zahlung per SEPA-Vorkasse; für geprüfte Geschäftskunden nach Bonitätsprüfung auch auf Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel. Details siehe Zahlungsbedingungen.

Hinweis zur Differenzbesteuerung: Bei bestimmten gebrauchten Containern, die individuell umgebaut werden, kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG greifen; in diesem Fall erfolgt kein gesonderter Steuerausweis auf der Rechnung. Details finden Sie auf unserer Seite zu Mehrwertsteuer & Abgaben.

Lieferzeiten bei individuellen Containern

Sonderanfertigungen brauchen mehr Zeit als Lagerware.

  • Standardartikel: in der Regel 5–10 Werktage

    Container aus unserem Sortiment ohne individuelle Anpassung liefern wir im üblichen Rahmen nach Zahlungseingang.

  • Sonderanfertigungen: individuelle Frist im Angebot

    Bei Umbauten, Innenausbau oder Sonderlackierungen nennen wir Ihnen eine realistische, auf den konkreten Auftrag bezogene Lieferzeit im schriftlichen Angebot – statt einer pauschalen, für alle Fälle geltenden Frist.

  • Verzögerungen werden aktiv kommuniziert

    Sollte sich ein individueller Auftrag verzögern, informieren wir Sie proaktiv per E-Mail oder WhatsApp über den neuen voraussichtlichen Termin.

  • Anlieferung wie gewohnt

    Entladung per Kran oder Stapler; der Kunde stellt eine befahrbare, ebene Zufahrt sicher. Details siehe Versandbedingungen.

Typischer Ablauf einer Sonderanfertigung

Zur Einordnung – die tatsächliche Dauer hängt vom Umfang der individuellen Anpassung ab und steht konkret in Ihrem Angebot.

Angebot
Bestätigung
Fertigung
Lieferung
Tag 0Individuell vereinbarter Termin
Widerrufsrecht bei individualisierten Containern

§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB – wann das Widerrufsrecht gilt und wann nicht.

Verbraucher:innen steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Dieses Recht entfällt jedoch für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Widerrufsrecht besteht in der Regel

Container, die Sie unverändert aus unserem gelisteten Sortiment bestellen – einschließlich der Wahl zwischen bereits im Shop angebotenen Standardvarianten wie RAL-Farbe, Bodenart oder Türtyp aus unserer Produktpalette, sofern der Artikel dadurch nicht erst eigens für Sie neu gefertigt wird.

Widerrufsrecht entfällt in der Regel

Container mit individuellem Innenausbau nach Grundriss, Sonderfarben außerhalb unserer Standardpalette, zusätzlichen Öffnungen, kundenspezifischer Beschriftung oder sonstigen Anpassungen, die erst nach Ihrer Bestellung angefertigt werden und sich nicht ohne erheblichen Aufwand rückgängig machen oder anderweitig verkaufen lassen.

Verbindlich ist die Angabe in Ihrem Angebot: Da die Einordnung vom jeweiligen Einzelfall abhängt, weisen wir in jedem schriftlichen Angebot bzw. jeder Auftragsbestätigung ausdrücklich aus, ob und in welchem Umfang für den konkreten Container ein Widerrufsrecht besteht. Für Geschäftskunden (§ 14 BGB) besteht ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht. Den vollständigen Ablauf bei zulässigem Widerruf finden Sie in unserer Rückerstattungs- und Rücksendungsrichtlinie.

Gewährleistung bei individualisierten Containern

Was die Garantie bei einem Umbau abdeckt – und was nicht.

Grundstruktur bleibt gewährleistet

Rahmen, Wände, Dach und Boden des zugrundeliegenden Containers unterliegen weiterhin der gesetzlichen Sachmängelhaftung nach § 434 ff. BGB sowie unserer freiwilligen Garantie (24 Monate neu / 90 Tage gebraucht), soweit der Umbau diese Bauteile nicht verändert hat.

Umbau selbst wird gesondert gewährleistet

Für die Ausführung individueller Anpassungen (z. B. Innenausbau, zusätzliche Öffnungen, Elektroinstallation) gilt die im jeweiligen Angebot genannte Gewährleistung auf die Werkleistung – Mängel an der Ausführung melden Sie unverzüglich schriftlich, wie in unseren Garantiebedingungen beschrieben.

CSC-Zulassung kann durch Umbau entfallen

Werden strukturelle Änderungen vorgenommen (z. B. zusätzliche Öffnungen), kann die CSC-Plakette für den internationalen Seetransport ihre Gültigkeit verlieren. Ein so umgebauter Container wird dann nicht mehr als „Cargo-Worthy" angeboten, bleibt aber für Lagerung und stationären Einsatz geeignet.

Sicherheits- und Bauvorschriften bei Umbauten

Individualisierung endet nicht am Werkstor.

  • Elektroinstallation nach DIN VDE 0100

    Elektroausbauten bei Büro-, Werkstatt- und Kühlcontainern erfolgen nach den einschlägigen VDE-Normen; auf Wunsch stellen wir ein Prüfprotokoll zur Verfügung.

  • Aufstellung unterliegt der jeweiligen Landesbauordnung

    Ob ein individuell umgebauter Container – z. B. als dauerhafter Büro- oder Aufenthaltscontainer – genehmigungsfrei ist, richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Details siehe Abschnitt „Bundesländer" unten.

  • Brand- und Fluchtwegvorgaben bei Aufenthaltsnutzung

    Bei dauerhaft genutzten Büro- oder Personalcontainern sind die jeweils geltenden Arbeitsstätten- und Brandschutzvorgaben zu beachten; wir beraten Sie zu sinnvollen Ausstattungsoptionen, die endgültige bauordnungsrechtliche Prüfung obliegt dem Aufsteller.

  • Verantwortung des Aufstellers

    Die Prüfung, ob Ihr individueller Container am geplanten Standort genehmigungsfrei aufgestellt werden darf, liegt bei Ihnen als Aufsteller bzw. bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde – nicht bei MMCONTAINERAUFBAU als Verkäufer.

Kühlcontainer-spezifische Anpassungen

Kältetechnik unterliegt eigenen Vorgaben.

  • EU-F-Gase-Verordnung

    Individuelle Anpassungen am Kälteaggregat (z. B. anderer Temperaturbereich, zusätzliche Isolierung) dürfen nur von zertifiziertem Fachpersonal vorgenommen werden.

  • ElektroG

    Als elektrische Betriebseinheit fällt ein individuell konfiguriertes Kälteaggregat unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz; wir unterstützen eine sachgerechte Rücknahme am Lebensende des Geräts.

  • Funktionsprüfung nach dem Umbau

    Jeder individuell angepasste Kühlcontainer wird vor Auslieferung erneut auf Dichtigkeit und Kühlleistung geprüft.

Landesspezifische Bau- und Aufstellvorschriften

Individualisierung ist bundeseinheitlich – die Aufstellung regelt jedes Bundesland selbst.

Unsere Individualisierungsmöglichkeiten gelten deutschlandweit einheitlich. Ob ein individuell umgebauter Container – etwa als dauerhafter Büro-, Aufenthalts- oder Werkstattcontainer – jedoch genehmigungsfrei aufgestellt werden darf, richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie nach Größe, Nutzungsdauer und Standort. Die konkreten Schwellenwerte und Ausnahmen unterscheiden sich und sollten vor der Aufstellung bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde geprüft werden – diese Prüfung liegt in der Verantwortung des Aufstellers, nicht bei MMCONTAINERAUFBAU als Verkäufer.

Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)

Bayern

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Berlin

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Brandenburg

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Bremen

Bremische Landesbauordnung (BremLBO)

Hamburg

Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Hessen

Hessische Bauordnung (HBO)

Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Niedersachsen

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Nordrhein-Westfalen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RLP)

Saarland

Landesbauordnung Saarland (LBO Saarland)

Sachsen

Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Sachsen-Anhalt

Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Schleswig-Holstein

Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)

Thüringen

Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Ihre Rechte im Überblick

Was Sie bei einer individuellen Bestellung von uns verlangen können.

Klare Einordnung vor dem Kauf

Jedes Angebot benennt, ob Ihr Container eine Konfigurationsoption oder eine Sonderanfertigung ist – inklusive der Folgen für das Widerrufsrecht.

Verbindlicher Vertrag erst mit Bestätigung

Ein Kaufvertrag über individuelle Anpassungen kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

Transparenter Gesamtpreis

Alle Aufpreise für Sonderausstattung sind einzeln ausgewiesen, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Gesetzliche Sachmängelhaftung

Mindestens 2 Jahre bei neuer, mindestens 1 Jahr bei gebrauchter Basis nach § 434 ff., 476 Abs. 2 BGB – auch bei individuellem Umbau.

Aktive Kommunikation bei Verzögerungen

Wir informieren Sie proaktiv, wenn sich die Fertigung Ihres individuellen Containers verzögert.

Direkter, persönlicher Kontakt

Kein Callcenter: Unser Team bespricht Ihre Individualisierungswünsche persönlich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.

Haben Sie einen individuellen Container im Kopf?

Schildern Sie uns Ihre Idee – wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.

Ob RAL-Sonderfarbe, individueller Innenausbau oder ein komplett neuer Grundriss: Schreiben Sie uns, und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot mit klarer Frist und transparentem Preis.

Montag – Donnerstag06:00–19:00 Uhr
Freitag06:00–18:00 Uhr
Samstag10:00–15:00 Uhr
Sonntaggeschlossen

M & M Containeraufbau GmbH · Industriestr. 33–39, 66862 Kindsbach · Handelsregisternummer DE-HRB-T3403-31921 · USt-IdNr. DE813100783 · Vollständige Angaben im Impressum