Container-Individualisierungs-richtlinie – vom Standard bis zur Sonderanfertigung.
Diese Richtlinie erklärt, welche Anpassungen an Seecontainern, Lagercontainern, Bürocontainern, Kühlcontainern und Sondercontainern bei MMCONTAINERAUFBAU möglich sind, wie der Bestellprozess für individuelle Container abläuft und welche gesetzlichen Regeln – insbesondere zu Preisen, Lieferzeiten und Widerrufsrecht – dabei in Deutschland gelten.
Vom Farbton bis zum Komplettumbau
RAL-Lackierung, Tür- und Fensterwahl, Innenausbau oder vollständige Sonderanfertigung – klar unterschieden.
Schriftliche Bestätigung erforderlich
Jede individuelle Anpassung wird vor Produktionsbeginn schriftlich zwischen Ihnen und uns festgehalten.
Transparente Preise & Fristen
Jedes individuelle Angebot nennt Gesamtpreis, Liefertermin und Zahlungsbedingungen vor Vertragsschluss.
Widerrufsrecht klar geregelt
Wir weisen in jedem Angebot ausdrücklich aus, ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht.
Warum es diese Richtlinie gibt.
Diese Container-Individualisierungs- und Umbaurichtlinie gilt für alle individuellen Anpassungen, die MMCONTAINERAUFBAU – die Handelsmarke der M & M Containeraufbau GmbH – an Seecontainern, Lagercontainern, Bürocontainern, Kühlcontainern und Sondercontainern über mmcontainersaufbau.com anbietet, ergänzend zu unserer Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie.
Sie erklärt konkret, welche Individualisierungen wir anbieten, wie der Bestellprozess abläuft, wie sich Sonderwünsche auf Preis, Lieferzeit, Widerrufsrecht und Gewährleistung auswirken – und welche deutschen Sicherheits- und Bauvorschriften bei der Aufstellung individuell umgebauter Container zu beachten sind.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine unserer anderen Richtlinien. Verbindlich für den Vertragsschluss sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konkretisiert durch das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung zu Ihrem individuellen Container. Im Zweifel gilt immer die Angabe im individuellen Angebot.
Kurz zusammengefasst: Wählbare Konfigurationsoptionen (z. B. RAL-Farbe, Bodenart, Türtyp) unterscheiden wir klar von echten Sonderanfertigungen nach individueller Kundenvorgabe. Nur Letztere sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen. Details lesen Sie im Abschnitt „Widerrufsrecht".
Zwei grundsätzlich verschiedene Kategorien.
Um für Sie – und rechtlich für den Vertragsschluss – eindeutig zu sein, unterscheiden wir bei jedem Angebot ausdrücklich zwischen zwei Kategorien von Anpassungen.
Auswahl aus unserem Standardsortiment
Sie wählen aus bereits im Shop hinterlegten, vordefinierten Varianten – ohne dass ein völlig neues Einzelstück nach Ihrer persönlichen Vorgabe entworfen wird.
- RAL-Farbwahl aus unserer Standardpalette (z. B. RAL 5010, 5013, 6007, 7016, 7040, 9010, 3020)
- Bodenart (rutschfester Boden oder Sperrholzboden), Standard- oder High-Cube-Höhe
- Tür-/Öffnungstyp: Doppeltür, offene Seite, Rolltor oder Sektionaltor, jeweils als gelistete Produktvariante
Fertigung nach individueller Kundenvorgabe
Der Container wird erst nach Vertragsschluss speziell für Sie gefertigt, umgebaut oder mit einer von Ihnen vorgegebenen Ausstattung versehen, die nicht Teil unseres Standardsortiments ist.
- Individuelle RAL-Sonderfarbe außerhalb unserer Standardpalette
- Innenausbau nach Grundriss (z. B. Büro-, Sanitär- oder Werkstattcontainer mit individueller Raumaufteilung)
- Individuelle Anbauten, zusätzliche Öffnungen, Sonderverglasung oder kundenspezifische Beschriftung
Typische Anpassungen je Produktlinie.
Seecontainer
Zusätzliche Türen/Fenster, seitliche Öffnungen, individuelle RAL-Lackierung, Rutschfester Boden statt Sperrholz.
Lagercontainer
Regaleinbauten, zusätzliche Belüftung, Rolltor oder Sektionaltor statt Doppeltür, verstärkter Boden.
Bürocontainer
Individueller Grundriss, Elektroinstallation nach DIN VDE 0100, Isolierung, Fensteranzahl und -platzierung.
Kühlcontainer
Kälteaggregat-Auslegung nach Temperaturbereich, zusätzliche Isolierung, Regalsysteme für Kühlware.
Sondercontainer
Sanitär- und Werkstattausstattung, individuelle Anbauten und Beschriftung nach Kundenvorgabe.
Wichtiger Hinweis: Ob eine bestimmte Anpassung als Konfigurationsoption oder als Sonderanfertigung eingeordnet wird, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Diese Einordnung wird Ihnen vor Vertragsschluss in unserem schriftlichen Angebot ausdrücklich mitgeteilt – zusammen mit den daraus folgenden Konsequenzen für Preis, Lieferzeit und Widerrufsrecht.
Fünf Schritte von der Idee bis zur Lieferung.
Anfrage & Beratung
Sie schildern uns Ihren Bedarf per Formular, E-Mail oder WhatsApp – inklusive gewünschter Größe, Farbe und Ausstattung.
Unverbindliches Angebot
Wir erstellen ein freibleibendes Angebot mit Gesamtpreis, voraussichtlicher Lieferzeit und Angabe zum Widerrufsrecht.
Schriftliche Bestätigung
Sonderwünsche werden gemäß unseren AGB nur mit schriftlicher Zustimmung von MMCONTAINERAUFBAU Vertragsbestandteil.
Zahlung & Fertigung
Nach Zahlungseingang (SEPA-Vorkasse oder Rechnung für geprüfte Geschäftskunden) beginnt die Fertigung bzw. der Umbau.
Qualitätsprüfung & Lieferung
Der fertige Container wird geprüft, gereinigt und deutschlandweit angeliefert.
Warum die schriftliche Bestätigung wichtig ist: Erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung – nicht bereits mit der Anfrage oder dem freibleibenden Angebot – kommt ein verbindlicher Kaufvertrag über den individuellen Container zustande. So wissen beide Seiten jederzeit genau, was vereinbart wurde.
Voller Preis vor Vertragsschluss – keine Überraschungen danach.
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Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) nennt jedes Angebot für einen individuellen Container den Gesamtpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Liefer- und Montagekosten.
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Aufpreise einzeln ausgewiesen
Kosten für Sonderfarben, Innenausbau, zusätzliche Öffnungen oder andere Anpassungen werden im Angebot als separate Position aufgeführt, nicht pauschal verrechnet.
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Keine nachträglichen Preisänderungen
Nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ändert sich der vereinbarte Preis nicht mehr – außer bei nachträglichen Änderungswünschen, die Sie ausdrücklich beauftragen.
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Zahlungsarten wie im Standardgeschäft
Zahlung per SEPA-Vorkasse; für geprüfte Geschäftskunden nach Bonitätsprüfung auch auf Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel. Details siehe Zahlungsbedingungen.
Hinweis zur Differenzbesteuerung: Bei bestimmten gebrauchten Containern, die individuell umgebaut werden, kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG greifen; in diesem Fall erfolgt kein gesonderter Steuerausweis auf der Rechnung. Details finden Sie auf unserer Seite zu Mehrwertsteuer & Abgaben.
Sonderanfertigungen brauchen mehr Zeit als Lagerware.
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Standardartikel: in der Regel 5–10 Werktage
Container aus unserem Sortiment ohne individuelle Anpassung liefern wir im üblichen Rahmen nach Zahlungseingang.
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Sonderanfertigungen: individuelle Frist im Angebot
Bei Umbauten, Innenausbau oder Sonderlackierungen nennen wir Ihnen eine realistische, auf den konkreten Auftrag bezogene Lieferzeit im schriftlichen Angebot – statt einer pauschalen, für alle Fälle geltenden Frist.
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Verzögerungen werden aktiv kommuniziert
Sollte sich ein individueller Auftrag verzögern, informieren wir Sie proaktiv per E-Mail oder WhatsApp über den neuen voraussichtlichen Termin.
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Anlieferung wie gewohnt
Entladung per Kran oder Stapler; der Kunde stellt eine befahrbare, ebene Zufahrt sicher. Details siehe Versandbedingungen.
Typischer Ablauf einer Sonderanfertigung
Zur Einordnung – die tatsächliche Dauer hängt vom Umfang der individuellen Anpassung ab und steht konkret in Ihrem Angebot.
§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB – wann das Widerrufsrecht gilt und wann nicht.
Verbraucher:innen steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Dieses Recht entfällt jedoch für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Widerrufsrecht besteht in der Regel
Container, die Sie unverändert aus unserem gelisteten Sortiment bestellen – einschließlich der Wahl zwischen bereits im Shop angebotenen Standardvarianten wie RAL-Farbe, Bodenart oder Türtyp aus unserer Produktpalette, sofern der Artikel dadurch nicht erst eigens für Sie neu gefertigt wird.
Widerrufsrecht entfällt in der Regel
Container mit individuellem Innenausbau nach Grundriss, Sonderfarben außerhalb unserer Standardpalette, zusätzlichen Öffnungen, kundenspezifischer Beschriftung oder sonstigen Anpassungen, die erst nach Ihrer Bestellung angefertigt werden und sich nicht ohne erheblichen Aufwand rückgängig machen oder anderweitig verkaufen lassen.
Verbindlich ist die Angabe in Ihrem Angebot: Da die Einordnung vom jeweiligen Einzelfall abhängt, weisen wir in jedem schriftlichen Angebot bzw. jeder Auftragsbestätigung ausdrücklich aus, ob und in welchem Umfang für den konkreten Container ein Widerrufsrecht besteht. Für Geschäftskunden (§ 14 BGB) besteht ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht. Den vollständigen Ablauf bei zulässigem Widerruf finden Sie in unserer Rückerstattungs- und Rücksendungsrichtlinie.
Was die Garantie bei einem Umbau abdeckt – und was nicht.
Grundstruktur bleibt gewährleistet
Rahmen, Wände, Dach und Boden des zugrundeliegenden Containers unterliegen weiterhin der gesetzlichen Sachmängelhaftung nach § 434 ff. BGB sowie unserer freiwilligen Garantie (24 Monate neu / 90 Tage gebraucht), soweit der Umbau diese Bauteile nicht verändert hat.
Umbau selbst wird gesondert gewährleistet
Für die Ausführung individueller Anpassungen (z. B. Innenausbau, zusätzliche Öffnungen, Elektroinstallation) gilt die im jeweiligen Angebot genannte Gewährleistung auf die Werkleistung – Mängel an der Ausführung melden Sie unverzüglich schriftlich, wie in unseren Garantiebedingungen beschrieben.
CSC-Zulassung kann durch Umbau entfallen
Werden strukturelle Änderungen vorgenommen (z. B. zusätzliche Öffnungen), kann die CSC-Plakette für den internationalen Seetransport ihre Gültigkeit verlieren. Ein so umgebauter Container wird dann nicht mehr als „Cargo-Worthy" angeboten, bleibt aber für Lagerung und stationären Einsatz geeignet.
Individualisierung endet nicht am Werkstor.
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Elektroinstallation nach DIN VDE 0100
Elektroausbauten bei Büro-, Werkstatt- und Kühlcontainern erfolgen nach den einschlägigen VDE-Normen; auf Wunsch stellen wir ein Prüfprotokoll zur Verfügung.
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Aufstellung unterliegt der jeweiligen Landesbauordnung
Ob ein individuell umgebauter Container – z. B. als dauerhafter Büro- oder Aufenthaltscontainer – genehmigungsfrei ist, richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Details siehe Abschnitt „Bundesländer" unten.
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Brand- und Fluchtwegvorgaben bei Aufenthaltsnutzung
Bei dauerhaft genutzten Büro- oder Personalcontainern sind die jeweils geltenden Arbeitsstätten- und Brandschutzvorgaben zu beachten; wir beraten Sie zu sinnvollen Ausstattungsoptionen, die endgültige bauordnungsrechtliche Prüfung obliegt dem Aufsteller.
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Verantwortung des Aufstellers
Die Prüfung, ob Ihr individueller Container am geplanten Standort genehmigungsfrei aufgestellt werden darf, liegt bei Ihnen als Aufsteller bzw. bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde – nicht bei MMCONTAINERAUFBAU als Verkäufer.
Kältetechnik unterliegt eigenen Vorgaben.
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EU-F-Gase-Verordnung
Individuelle Anpassungen am Kälteaggregat (z. B. anderer Temperaturbereich, zusätzliche Isolierung) dürfen nur von zertifiziertem Fachpersonal vorgenommen werden.
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ElektroG
Als elektrische Betriebseinheit fällt ein individuell konfiguriertes Kälteaggregat unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz; wir unterstützen eine sachgerechte Rücknahme am Lebensende des Geräts.
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Funktionsprüfung nach dem Umbau
Jeder individuell angepasste Kühlcontainer wird vor Auslieferung erneut auf Dichtigkeit und Kühlleistung geprüft.
Wie diese Richtlinie in die deutsche Rechtslage eingebettet ist.
Diese Übersicht erklärt in einfachen Worten, welche deutschen und europäischen Vorschriften Individualisierung und Sonderanfertigung unserer Container betreffen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 10. September 2026
Wird ein Container erst nach Ihren Vorgaben umgebaut oder mit individueller Ausstattung versehen, handelt es sich rechtlich häufig um einen Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache im Sinne des § 650 BGB. Auf solche Verträge finden im Wesentlichen die Vorschriften über den Kauf Anwendung – Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben also erhalten, auch wenn der Container speziell für Sie gefertigt wurde.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Ausnahme erläutern wir im Abschnitt „Widerrufsrecht" oben und weisen sie in jedem individuellen Angebot ausdrücklich aus.
Die in Ihrem individuellen Angebot beschriebene Ausstattung gilt als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB. Für Verbraucher:innen (§ 13 BGB) gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von mindestens 2 Jahren bei fabrikneuen und mindestens 1 Jahr bei gebrauchten Containern (§§ 434 ff., 476 Abs. 2 BGB), ergänzt um unsere freiwillige Garantie.
Auch bei individuellen Sonderanfertigungen weisen wir nach der Preisangabenverordnung (PAngV) den Gesamtpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer aus, bevor der Vertrag zustande kommt. Zusatzkosten für Sonderausstattung werden als eigene Position transparent gemacht.
Unsere USt-IdNr. lautet DE813100783. Auf fabrikneue Container und Sonderanfertigungen daraus wird die deutsche Umsatzsteuer von derzeit 19 % regelmäßig gesondert ausgewiesen. Für individuell umgebaute gebrauchte Container, die wir ohne Vorsteuerabzug angekauft haben, kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG angewendet werden.
Grundlage unserer Seecontainer bleiben die ISO-668-Maßnormen. Strukturelle Umbauten können die Gültigkeit einer bestehenden CSC-Plakette nach dem internationalen Container-Sicherheitsübereinkommen (CSC) aufheben; dies wird Ihnen im Angebot mitgeteilt, sofern für Ihren Anwendungsfall relevant.
Individuelle Anpassungen an Kühlaggregaten unterliegen der EU-F-Gase-Verordnung zum Umgang mit Kältemitteln und werden ausschließlich von zertifiziertem Fachpersonal durchgeführt. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gilt für das Aggregat als elektrische Betriebseinheit.
Abbildungen individueller Umbauten in unserem Shop sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, Symbolbilder vergangener Projekte und stellen keine Zusicherung einer identischen Ausführung dar. Angaben zu Möglichkeiten und Grenzen der Individualisierung gestalten wir gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wahrheitsgemäß.
Übermitteln Sie uns für eine Sonderanfertigung eigene Entwürfe, Grundrisse, Logos oder Fotos, verarbeiten wir diese Daten ausschließlich zur Angebotserstellung und Auftragsabwicklung, im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Details finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde von der Europäischen Kommission zum 20. Juli 2025 dauerhaft abgeschaltet; ein Verweis darauf entfällt daher. Bei Fragen zu einer Sonderanfertigung kontaktieren Sie zunächst direkt unser Serviceteam per E-Mail oder WhatsApp. Unsere Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Individualisierung ist bundeseinheitlich – die Aufstellung regelt jedes Bundesland selbst.
Unsere Individualisierungsmöglichkeiten gelten deutschlandweit einheitlich. Ob ein individuell umgebauter Container – etwa als dauerhafter Büro-, Aufenthalts- oder Werkstattcontainer – jedoch genehmigungsfrei aufgestellt werden darf, richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie nach Größe, Nutzungsdauer und Standort. Die konkreten Schwellenwerte und Ausnahmen unterscheiden sich und sollten vor der Aufstellung bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde geprüft werden – diese Prüfung liegt in der Verantwortung des Aufstellers, nicht bei MMCONTAINERAUFBAU als Verkäufer.
Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)
Bayern
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Berlin
Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Bremen
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Hamburg
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Hessen
Hessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-Westfalen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RLP)
Saarland
Landesbauordnung Saarland (LBO Saarland)
Sachsen
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-Anhalt
Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-Holstein
Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)
Thüringen
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Was Sie bei einer individuellen Bestellung von uns verlangen können.
Klare Einordnung vor dem Kauf
Jedes Angebot benennt, ob Ihr Container eine Konfigurationsoption oder eine Sonderanfertigung ist – inklusive der Folgen für das Widerrufsrecht.
Verbindlicher Vertrag erst mit Bestätigung
Ein Kaufvertrag über individuelle Anpassungen kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Transparenter Gesamtpreis
Alle Aufpreise für Sonderausstattung sind einzeln ausgewiesen, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Gesetzliche Sachmängelhaftung
Mindestens 2 Jahre bei neuer, mindestens 1 Jahr bei gebrauchter Basis nach § 434 ff., 476 Abs. 2 BGB – auch bei individuellem Umbau.
Aktive Kommunikation bei Verzögerungen
Wir informieren Sie proaktiv, wenn sich die Fertigung Ihres individuellen Containers verzögert.
Direkter, persönlicher Kontakt
Kein Callcenter: Unser Team bespricht Ihre Individualisierungswünsche persönlich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
Schildern Sie uns Ihre Idee – wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.
Ob RAL-Sonderfarbe, individueller Innenausbau oder ein komplett neuer Grundriss: Schreiben Sie uns, und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot mit klarer Frist und transparentem Preis.
| Montag – Donnerstag | 06:00–19:00 Uhr |
| Freitag | 06:00–18:00 Uhr |
| Samstag | 10:00–15:00 Uhr |
| Sonntag | geschlossen |
M & M Containeraufbau GmbH · Industriestr. 33–39, 66862 Kindsbach · Handelsregisternummer DE-HRB-T3403-31921 · USt-IdNr. DE813100783 · Vollständige Angaben im Impressum