MMCONTAINERAUFBAU · Zertifizierung transparent gemacht

CSC-Plakette & Container-Zertifizierung – Klartext statt Kleingedrucktes.

Diese Richtlinie erklärt, was die CSC-Plakette (Container Safety Convention) ist, wann sie für den Einsatz eines Containers tatsächlich gebraucht wird, welche unserer Container über eine gültige Zulassung verfügen und welche bewusst als reine Lager- und Stellware ohne aktuelle CSC-Zertifizierung angeboten werden.

Zuletzt aktualisiert: 11. September 2026 Gültig ab: 11. September 2026 Geltungsbereich: Deutschland
GEPRÜFT
& ERFASST
ISO 668 Maße
CSC-Status geprüft
Re-Zertifizierung möglich
Lagerqualität ohne CSC

CSC nur für den internationalen Transport

Eine gültige CSC-Plakette ist gesetzlich nur relevant, wenn ein Container im internationalen See-, Bahn- oder kombinierten Verkehr eingesetzt wird.

Lagerware ohne CSC ist normal & legal

Container, die ausschließlich stationär als Lager-, Büro- oder Sondercontainer genutzt werden, benötigen keine aktuelle CSC-Zulassung.

ISO 668 unabhängig von CSC

Alle unsere Standardcontainer entsprechen den Außenmaßen und Eckbeschlägen nach ISO 668 – unabhängig vom CSC-Zulassungsstatus.

Re-Zertifizierung als Zusatzservice

Benötigen Sie einen Container später doch für den Seetransport, vermitteln wir eine CSC-Nachprüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen.

Geltungsbereich & Zweck

Warum wir CSC-Status und Zertifizierung getrennt von der Zustandsklasse erklären.

Diese CSC-Plakette & Container-Zertifizierungsrichtlinie gilt für alle Produkte, die MMCONTAINERAUFBAU – die Handelsmarke der M & M Containeraufbau GmbH – über mmcontainersaufbau.com anbietet: Seecontainer, Lagercontainer, Bürocontainer, Kühlcontainer und Sondercontainer, jeweils fabrikneu oder gebraucht.

Unsere allgemeine Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie beschreibt, in welchem optischen und technischen Zustand ein Container verkauft wird. Diese Seite geht einen Schritt weiter und beantwortet eine andere Frage: Ist der Container amtlich für den internationalen Transport zugelassen, oder handelt es sich um Ware für den stationären Einsatz ohne diese Zulassung? Beides sind unterschiedliche, voneinander unabhängige Eigenschaften eines Containers.

Wir legen hier offen, was eine CSC-Plakette ist, für welchen Zweck sie tatsächlich vorgeschrieben ist, welchen Zertifizierungsstatus die einzelnen Zustandsklassen unserer Container typischerweise haben, wer im Bedarfsfall für eine Nachzertifizierung verantwortlich ist und wie unsere Container in Bezug auf die Maßnorm ISO 668 einzuordnen sind. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich für den Vertragsschluss bleiben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der konkreten Artikelbeschreibung des bestellten Containers.

Kurz zusammengefasst: Eine CSC-Plakette ist ein amtliches Sicherheitszeichen für den internationalen Container-Transport, kein allgemeines Qualitätssiegel. Ein Container ohne gültige CSC-Plakette ist deshalb weder mangelhaft noch minderwertig – er ist lediglich nicht für den zulassungspflichtigen internationalen Transport vorgesehen. Für die reine Lagerung, als Werkstatt, Büro oder Sonderaufbau ist das ohne jede Einschränkung zulässig.

CSC SAFETY APPROVAL PLATE
1. Zulassungsland & -nummerDE / ...
2. HerstellungsdatumMM / JJJJ
3. IdentifikationsnummerContainer-ID
4. Zulässiges Bruttogewichtkg / lb
5. Zulässige Stapellastkg bei 1,8g
6. QuerverwindungswertNewton
7. Datum der Prüfungenfreies Feld
Was die CSC-Plakette ist – und was nicht

Ein amtliches Sicherheitszeichen, kein Gütesiegel unseres Hauses.

  • Grundlage: Internationales Container-Sicherheitsübereinkommen (CSC)

    Die CSC-Plakette geht auf das 1972 geschlossene „International Convention for Safe Containers" (CSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zurück, dem auch Deutschland beigetreten ist. Sie dient der Sicherheit bei Umschlag, Stapelung und Transport von Containern und ist keine Erfindung oder Marke von MMCONTAINERAUFBAU.

  • Rechteckiges Metallschild mit festgelegtem Inhalt

    Die Plakette ist mindestens 100 × 200 Millimeter groß, aus feuerfestem und korrosionsbeständigem Material und dauerhaft sichtbar am Container angebracht. Sie enthält unter anderem Zulassungsland, Herstellungsdatum, Container-Kennnummer, zulässiges Bruttogewicht, zulässige Stapellast und den Querverwindungswert.

  • Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen

    Neu hergestellte Container erhalten die CSC-Zulassung ab Werk. Die erste wiederkehrende Prüfung ist spätestens fünf Jahre nach Herstellung fällig, danach in der Regel alle 30 Monate – jeweils durch dafür anerkannte Prüfstellen bzw. Sachverständige, nicht durch den Verkäufer selbst.

  • Keine Aussage über äußeren Zustand oder Optik

    Die CSC-Plakette bewertet ausschließlich die strukturelle Transportfähigkeit für den internationalen Verkehr. Informationen zu Rost, Dellen, Lackzustand und Altersspanne finden Sie in unserer Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie.

Wann eine gültige CSC-Plakette wirklich gebraucht wird

Zwei Einsatzzwecke, zwei völlig unterschiedliche Anforderungen.

Ob eine gültige CSC-Zulassung notwendig ist, hängt nicht von der Optik oder dem Preis eines Containers ab, sondern ausschließlich davon, wofür Sie ihn einsetzen möchten.

CSC erforderlich

Internationaler See-, Bahn- oder kombinierter Transport

  • Verschiffung per Seefracht zwischen Häfen unterschiedlicher Staaten
  • Kombinierter Verkehr mit grenzüberschreitendem Bahntransport
  • Stapelung mit anderen Containern nach internationalen Lastwerten
  • Transport von Gefahrgut als Schüttgut-Container gemäß ADR-Kapitel 6.11 bzw. Teil 7 Ziffer 7.1.3 ADR
CSC nicht erforderlich

Stationärer Einsatz, Lagerung & reiner Straßentransport im Inland

  • Aufstellung als Lager-, Bau-, Werkstatt- oder Bürocontainer
  • Einmaliger innerdeutscher Straßentransport zum Aufstellort ohne Wechsel des Verkehrsträgers
  • Nutzung als ortsfester Kühl-, Sanitär- oder Sonderaufbau ohne weiteren Transport
  • Individuell umgebaute Sondercontainer, die konstruktionsbedingt nicht mehr transportzertifizierbar sind

Für den reinen innerdeutschen Straßentransport zu Ihrem Aufstellort gelten die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Maßen und Gewichten des Transportfahrzeugs, nicht das CSC-Übereinkommen. Sollten Sie planen, einen bei uns erworbenen Container später doch grenzüberschreitend zu verschiffen oder per Bahn zu transportieren, sprechen Sie uns vor dem Kauf an – wir teilen Ihnen mit, ob das gewünschte Modell dafür infrage kommt.

CSC-Status nach Zustandsklasse

Welche unserer Container über eine gültige CSC-Plakette verfügen.

Der CSC-Status ist Teil unserer Artikelbeschreibung und wird für jeden Container einzeln angegeben. Die folgende Übersicht zeigt die typische Zuordnung je Zustandsklasse aus unserer Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie.

Neu / One-Trip

Werksseitige CSC-Erstzulassung

Fabrikneue Container erhalten ab Werk eine CSC-Plakette mit Herstellungsdatum. Die erste wiederkehrende Prüfung ist erst nach bis zu fünf Jahren fällig, daher regelmäßig ohne weiteren Prüfaufwand transportfähig.

CSC-Zulassung vorhandenin der Regel ja
Cargo-Worthy (CW)

Gültige oder erneuerte CSC-Plakette

Container dieser Klasse verfügen über eine gültige CSC-Plakette oder wurden im Rahmen unserer Prüfung fachgerecht nachzertifiziert, sofern der Container für den internationalen Transport angeboten wird. Der konkrete Status steht in der Artikelbeschreibung.

CSC-Zulassung vorhandengeprüft & ausgewiesen
Wind- & wasserdicht (WWT)

Bewusst ohne aktuelle CSC-Zulassung

Diese Container sind für Lagerung und stationären Einsatz bestimmt. Eine abgelaufene oder fehlende CSC-Plakette ist hier normal, rechtlich unbedenklich und wirkt sich nicht auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck aus.

CSC-Zulassung vorhandenregelmäßig nein

Verbindlich ist immer die einzelne Artikelseite: Diese Übersicht beschreibt die typische Zuordnung. Der tatsächliche CSC-Status – gültig, abgelaufen oder nicht vorhanden – wird für jeden Container einzeln in der Produktbeschreibung genannt und ist damit vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB. Ist keine Angabe vorhanden oder sind Sie sich unsicher, fragen Sie vor dem Kauf per E-Mail an sales@mmcontainersaufbau.com oder per WhatsApp nach.

Verantwortung für eine spätere Re-Zertifizierung

Wer zahlt und organisiert eine CSC-Nachprüfung, wenn Sie später doch verschiffen möchten?

  • Grundsatz: Verantwortung des Käufers ab Nutzungsänderung

    Kaufen Sie einen Container ohne gültige CSC-Zulassung für Lagerung oder stationären Einsatz und entscheiden sich später, ihn doch international zu verschiffen, liegt die Organisation und Kostentragung einer CSC-Nachprüfung bei Ihnen als Käufer beziehungsweise Betreiber des Containers.

  • Vermittlung als kostenpflichtiger Zusatzservice

    Auf Wunsch vermitteln wir die Nachprüfung an eine anerkannte, unabhängige Prüfstelle bzw. einen zugelassenen Sachverständigen. Dieser Service ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird als separat zu vereinbarende, kostenpflichtige Zusatzleistung angeboten. Die tatsächliche Prüfung und die Ausstellung der CSC-Plakette erfolgen ausschließlich durch die unabhängige Prüfstelle, nicht durch MMCONTAINERAUFBAU selbst.

  • Ausnahme: bereits als „Cargo-Worthy" verkaufte Container

    Haben Sie einen Container in der Zustandsklasse „Cargo-Worthy" mit ausdrücklich zugesicherter gültiger CSC-Plakette erworben, ist diese Zulassung bei Übergabe bereits vorhanden. Eine spätere, planmäßige Wiederholungsprüfung nach Ablauf des CSC-Prüfintervalls (in der Regel alle 30 Monate) fällt in die Betreiberpflicht des Eigentümers, wie bei jedem transportfähigen Container üblich.

  • Unverbindliches Angebot vor dem Kauf

    Wenn Sie bereits beim Kauf wissen, dass eine internationale Verschiffung geplant ist, teilen Sie uns dies bitte vorab mit. Wir empfehlen dann gezielt Container mit gültiger oder leicht erneuerbarer CSC-Zulassung und nennen die voraussichtlichen Kosten einer Nachzertifizierung, sofern erforderlich.

Ablauf einer CSC-Re-Zertifizierung

Zur Einordnung – die tatsächliche Dauer hängt vom Zustand des Containers und der Auslastung der Prüfstelle ab.

Anfrage
Sichtprüfung
Instandsetzung
Neue Plakette
Kontakt mit PrüfstelleZulassung erteilt
ISO 668 – Maßnorm, unabhängig von der CSC-Zulassung

Genormte Außenmaße und Eckbeschläge, auch ohne aktuelle CSC-Plakette.

  • Was ISO 668 regelt

    Die Norm ISO 668 „Series 1 freight containers – Classification, dimensions and ratings" legt die genormten Außenmaße, Bezeichnungen (z. B. 10, 20 oder 40 Fuß) und Eckbeschläge von Seecontainern fest. Sie ist eine reine Maß- und Klassifizierungsnorm der Internationalen Organisation für Normung (ISO).

  • ISO 668 ist keine CSC-Zulassung

    Ein Container kann exakt nach ISO 668 gebaut sein und trotzdem keine gültige CSC-Plakette (mehr) besitzen – etwa weil er ausschließlich stationär genutzt wird. Maßkonformität und Transportzulassung sind zwei voneinander unabhängige Eigenschaften, die wir hier bewusst getrennt erklären.

  • Unsere Zusicherung

    Unsere Standard-Seecontainer (10, 20 und 40 Fuß, Standard- und High-Cube-Ausführung) entsprechen den Außenmaßen und Eckbeschlägen nach ISO 668. Individuell gefertigte Sondercontainer können hiervon konstruktionsbedingt abweichen; die tatsächlichen Maße stehen stets in der jeweiligen Artikelbeschreibung.

L
H
Zertifizierungsrelevanz je Produktlinie

Nicht jede Produktlinie braucht eine CSC-Plakette.

Die folgende Übersicht ordnet die CSC-Relevanz für unsere fünf Produktlinien ein. Maßgeblich bleibt immer die Angabe auf der jeweiligen Artikelseite.

Seecontainer

CSC-relevant, wenn für internationalen Transport vorgesehen. Status wird je Artikel einzeln ausgewiesen.

Je nach Artikel

Lagercontainer

Für den stationären Lagerbetrieb konzipiert. Eine aktuelle CSC-Zulassung ist hierfür nicht erforderlich.

In der Regel nicht erforderlich

Bürocontainer

Ortsfest genutzt und häufig baulich verändert (Fenster, Elektrik). CSC-Zulassung ist für diesen Einsatzzweck nicht vorgesehen.

Nicht vorgesehen

Kühlcontainer

CSC-relevant nur, wenn als Reefer im internationalen Transport eingesetzt. Für stationäre Kühlraumnutzung nicht erforderlich.

Je nach Einsatzzweck

Sondercontainer

Individuelle Umbauten (Sanitär, Werkstatt, RAL-Lackierung) sind konstruktionsbedingt in aller Regel nicht mehr transportzertifizierbar.

Regelmäßig nicht möglich
Unser Prüf- und Kennzeichnungsprozess

So stellen wir fest, ob und welche CSC-Zulassung vorliegt.

01

Plakette sichten

Wir prüfen, ob am Container eine CSC-Plakette vorhanden, lesbar und das Prüfdatum noch aktuell ist.

02

Status dokumentieren

Vorhandene, abgelaufene oder fehlende CSC-Zulassung wird eindeutig als „gültig", „nicht mehr gültig" oder „nicht vorgesehen" in der Artikeldatenbank vermerkt.

03

In Artikeltext übernehmen

Der Status wird in verständlicher Sprache in die Produktbeschreibung übernommen, ergänzend zur Zustandsklasse aus unserer Klassifizierungsrichtlinie.

04

Auf Wunsch Re-Zertifizierung vermitteln

Bei Bedarf vermitteln wir den Kontakt zu einer anerkannten Prüfstelle für eine kostenpflichtige Nachprüfung vor Versand oder danach.

Landesspezifische Vorschriften zur Aufstellung

CSC-Status ist bundesweit einheitlich – die Standsicherheit am Aufstellort regelt jedes Bundesland selbst.

Der CSC-Zulassungsstatus eines Containers ändert sich nicht je nach Bundesland. Ob die Aufstellung eines Containers am gewünschten Standort jedoch genehmigungsfrei ist oder einen Standsicherheitsnachweis erfordert, richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie nach Größe, Nutzungsdauer und Standort. Die konkrete Prüfung liegt in der Verantwortung des Aufstellers, nicht bei MMCONTAINERAUFBAU als Verkäufer.

Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)

Bayern

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Berlin

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Brandenburg

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Bremen

Bremische Landesbauordnung (BremLBO)

Hamburg

Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Hessen

Hessische Bauordnung (HBO)

Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Niedersachsen

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Nordrhein-Westfalen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RLP)

Saarland

Landesbauordnung Saarland (LBO Saarland)

Sachsen

Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Sachsen-Anhalt

Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Schleswig-Holstein

Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)

Thüringen

Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Ihre Rechte im Überblick

Was Sie in Bezug auf Zertifizierung von uns verlangen können.

Klare Angabe des CSC-Status vor dem Kauf

Ob eine gültige CSC-Plakette vorhanden ist, steht in der Artikelbeschreibung oder wird Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.

Keine irreführenden Zertifizierungsaussagen

Wir bezeichnen einen Container nur dann als CSC-zugelassen, wenn dies tatsächlich zutrifft.

Vereinbarte Beschaffenheit nach § 434 BGB

Der angegebene CSC-Status ist Vertragsgrundlage; Abweichungen begründen einen Sachmangel mit gesetzlicher Sachmängelhaftung.

Transparentes Angebot für Re-Zertifizierung

Kosten und Ablauf einer vermittelten CSC-Nachprüfung werden vor Beauftragung offengelegt.

Nachfrage jederzeit möglich

Sie können vor jedem Kauf zusätzliche Nachweise oder Details zum CSC-Status anfordern.

Direkter, persönlicher Kontakt

Kein Callcenter: Unser Team beantwortet Fragen zur Zertifizierung persönlich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.

Fragen zur CSC-Plakette oder Zertifizierung?

Wir prüfen den Zertifizierungsstatus jedes Containers ehrlich – und beantworten gerne Rückfragen.

Schreiben Sie uns vor dem Kauf, wenn Sie den genauen CSC-Status, ein Angebot für eine Re-Zertifizierung oder Details zur ISO-668-Konformität eines Containers wünschen. Wir antworten innerhalb unserer Geschäftszeiten persönlich.

Montag – Donnerstag06:00–19:00 Uhr
Freitag06:00–18:00 Uhr
Samstag10:00–15:00 Uhr
Sonntaggeschlossen

M & M Containeraufbau GmbH · Industriestr. 33–39, 66862 Kindsbach · Handelsregisternummer HRB 31921 · USt-IdNr. DE813100783 · Vollständige Angaben im Impressum