CSC-Plakette & Container-Zertifizierung – Klartext statt Kleingedrucktes.
Diese Richtlinie erklärt, was die CSC-Plakette (Container Safety Convention) ist, wann sie für den Einsatz eines Containers tatsächlich gebraucht wird, welche unserer Container über eine gültige Zulassung verfügen und welche bewusst als reine Lager- und Stellware ohne aktuelle CSC-Zertifizierung angeboten werden.
& ERFASST
CSC nur für den internationalen Transport
Eine gültige CSC-Plakette ist gesetzlich nur relevant, wenn ein Container im internationalen See-, Bahn- oder kombinierten Verkehr eingesetzt wird.
Lagerware ohne CSC ist normal & legal
Container, die ausschließlich stationär als Lager-, Büro- oder Sondercontainer genutzt werden, benötigen keine aktuelle CSC-Zulassung.
ISO 668 unabhängig von CSC
Alle unsere Standardcontainer entsprechen den Außenmaßen und Eckbeschlägen nach ISO 668 – unabhängig vom CSC-Zulassungsstatus.
Re-Zertifizierung als Zusatzservice
Benötigen Sie einen Container später doch für den Seetransport, vermitteln wir eine CSC-Nachprüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen.
Warum wir CSC-Status und Zertifizierung getrennt von der Zustandsklasse erklären.
Diese CSC-Plakette & Container-Zertifizierungsrichtlinie gilt für alle Produkte, die MMCONTAINERAUFBAU – die Handelsmarke der M & M Containeraufbau GmbH – über mmcontainersaufbau.com anbietet: Seecontainer, Lagercontainer, Bürocontainer, Kühlcontainer und Sondercontainer, jeweils fabrikneu oder gebraucht.
Unsere allgemeine Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie beschreibt, in welchem optischen und technischen Zustand ein Container verkauft wird. Diese Seite geht einen Schritt weiter und beantwortet eine andere Frage: Ist der Container amtlich für den internationalen Transport zugelassen, oder handelt es sich um Ware für den stationären Einsatz ohne diese Zulassung? Beides sind unterschiedliche, voneinander unabhängige Eigenschaften eines Containers.
Wir legen hier offen, was eine CSC-Plakette ist, für welchen Zweck sie tatsächlich vorgeschrieben ist, welchen Zertifizierungsstatus die einzelnen Zustandsklassen unserer Container typischerweise haben, wer im Bedarfsfall für eine Nachzertifizierung verantwortlich ist und wie unsere Container in Bezug auf die Maßnorm ISO 668 einzuordnen sind. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich für den Vertragsschluss bleiben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der konkreten Artikelbeschreibung des bestellten Containers.
Kurz zusammengefasst: Eine CSC-Plakette ist ein amtliches Sicherheitszeichen für den internationalen Container-Transport, kein allgemeines Qualitätssiegel. Ein Container ohne gültige CSC-Plakette ist deshalb weder mangelhaft noch minderwertig – er ist lediglich nicht für den zulassungspflichtigen internationalen Transport vorgesehen. Für die reine Lagerung, als Werkstatt, Büro oder Sonderaufbau ist das ohne jede Einschränkung zulässig.
Ein amtliches Sicherheitszeichen, kein Gütesiegel unseres Hauses.
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Grundlage: Internationales Container-Sicherheitsübereinkommen (CSC)
Die CSC-Plakette geht auf das 1972 geschlossene „International Convention for Safe Containers" (CSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zurück, dem auch Deutschland beigetreten ist. Sie dient der Sicherheit bei Umschlag, Stapelung und Transport von Containern und ist keine Erfindung oder Marke von MMCONTAINERAUFBAU.
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Rechteckiges Metallschild mit festgelegtem Inhalt
Die Plakette ist mindestens 100 × 200 Millimeter groß, aus feuerfestem und korrosionsbeständigem Material und dauerhaft sichtbar am Container angebracht. Sie enthält unter anderem Zulassungsland, Herstellungsdatum, Container-Kennnummer, zulässiges Bruttogewicht, zulässige Stapellast und den Querverwindungswert.
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Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen
Neu hergestellte Container erhalten die CSC-Zulassung ab Werk. Die erste wiederkehrende Prüfung ist spätestens fünf Jahre nach Herstellung fällig, danach in der Regel alle 30 Monate – jeweils durch dafür anerkannte Prüfstellen bzw. Sachverständige, nicht durch den Verkäufer selbst.
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Keine Aussage über äußeren Zustand oder Optik
Die CSC-Plakette bewertet ausschließlich die strukturelle Transportfähigkeit für den internationalen Verkehr. Informationen zu Rost, Dellen, Lackzustand und Altersspanne finden Sie in unserer Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie.
Zwei Einsatzzwecke, zwei völlig unterschiedliche Anforderungen.
Ob eine gültige CSC-Zulassung notwendig ist, hängt nicht von der Optik oder dem Preis eines Containers ab, sondern ausschließlich davon, wofür Sie ihn einsetzen möchten.
Internationaler See-, Bahn- oder kombinierter Transport
- Verschiffung per Seefracht zwischen Häfen unterschiedlicher Staaten
- Kombinierter Verkehr mit grenzüberschreitendem Bahntransport
- Stapelung mit anderen Containern nach internationalen Lastwerten
- Transport von Gefahrgut als Schüttgut-Container gemäß ADR-Kapitel 6.11 bzw. Teil 7 Ziffer 7.1.3 ADR
Stationärer Einsatz, Lagerung & reiner Straßentransport im Inland
- Aufstellung als Lager-, Bau-, Werkstatt- oder Bürocontainer
- Einmaliger innerdeutscher Straßentransport zum Aufstellort ohne Wechsel des Verkehrsträgers
- Nutzung als ortsfester Kühl-, Sanitär- oder Sonderaufbau ohne weiteren Transport
- Individuell umgebaute Sondercontainer, die konstruktionsbedingt nicht mehr transportzertifizierbar sind
Für den reinen innerdeutschen Straßentransport zu Ihrem Aufstellort gelten die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Maßen und Gewichten des Transportfahrzeugs, nicht das CSC-Übereinkommen. Sollten Sie planen, einen bei uns erworbenen Container später doch grenzüberschreitend zu verschiffen oder per Bahn zu transportieren, sprechen Sie uns vor dem Kauf an – wir teilen Ihnen mit, ob das gewünschte Modell dafür infrage kommt.
Welche unserer Container über eine gültige CSC-Plakette verfügen.
Der CSC-Status ist Teil unserer Artikelbeschreibung und wird für jeden Container einzeln angegeben. Die folgende Übersicht zeigt die typische Zuordnung je Zustandsklasse aus unserer Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie.
Werksseitige CSC-Erstzulassung
Fabrikneue Container erhalten ab Werk eine CSC-Plakette mit Herstellungsdatum. Die erste wiederkehrende Prüfung ist erst nach bis zu fünf Jahren fällig, daher regelmäßig ohne weiteren Prüfaufwand transportfähig.
Gültige oder erneuerte CSC-Plakette
Container dieser Klasse verfügen über eine gültige CSC-Plakette oder wurden im Rahmen unserer Prüfung fachgerecht nachzertifiziert, sofern der Container für den internationalen Transport angeboten wird. Der konkrete Status steht in der Artikelbeschreibung.
Bewusst ohne aktuelle CSC-Zulassung
Diese Container sind für Lagerung und stationären Einsatz bestimmt. Eine abgelaufene oder fehlende CSC-Plakette ist hier normal, rechtlich unbedenklich und wirkt sich nicht auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck aus.
Verbindlich ist immer die einzelne Artikelseite: Diese Übersicht beschreibt die typische Zuordnung. Der tatsächliche CSC-Status – gültig, abgelaufen oder nicht vorhanden – wird für jeden Container einzeln in der Produktbeschreibung genannt und ist damit vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB. Ist keine Angabe vorhanden oder sind Sie sich unsicher, fragen Sie vor dem Kauf per E-Mail an sales@mmcontainersaufbau.com oder per WhatsApp nach.
Wer zahlt und organisiert eine CSC-Nachprüfung, wenn Sie später doch verschiffen möchten?
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Grundsatz: Verantwortung des Käufers ab Nutzungsänderung
Kaufen Sie einen Container ohne gültige CSC-Zulassung für Lagerung oder stationären Einsatz und entscheiden sich später, ihn doch international zu verschiffen, liegt die Organisation und Kostentragung einer CSC-Nachprüfung bei Ihnen als Käufer beziehungsweise Betreiber des Containers.
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Vermittlung als kostenpflichtiger Zusatzservice
Auf Wunsch vermitteln wir die Nachprüfung an eine anerkannte, unabhängige Prüfstelle bzw. einen zugelassenen Sachverständigen. Dieser Service ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird als separat zu vereinbarende, kostenpflichtige Zusatzleistung angeboten. Die tatsächliche Prüfung und die Ausstellung der CSC-Plakette erfolgen ausschließlich durch die unabhängige Prüfstelle, nicht durch MMCONTAINERAUFBAU selbst.
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Ausnahme: bereits als „Cargo-Worthy" verkaufte Container
Haben Sie einen Container in der Zustandsklasse „Cargo-Worthy" mit ausdrücklich zugesicherter gültiger CSC-Plakette erworben, ist diese Zulassung bei Übergabe bereits vorhanden. Eine spätere, planmäßige Wiederholungsprüfung nach Ablauf des CSC-Prüfintervalls (in der Regel alle 30 Monate) fällt in die Betreiberpflicht des Eigentümers, wie bei jedem transportfähigen Container üblich.
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Unverbindliches Angebot vor dem Kauf
Wenn Sie bereits beim Kauf wissen, dass eine internationale Verschiffung geplant ist, teilen Sie uns dies bitte vorab mit. Wir empfehlen dann gezielt Container mit gültiger oder leicht erneuerbarer CSC-Zulassung und nennen die voraussichtlichen Kosten einer Nachzertifizierung, sofern erforderlich.
Ablauf einer CSC-Re-Zertifizierung
Zur Einordnung – die tatsächliche Dauer hängt vom Zustand des Containers und der Auslastung der Prüfstelle ab.
Genormte Außenmaße und Eckbeschläge, auch ohne aktuelle CSC-Plakette.
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Was ISO 668 regelt
Die Norm ISO 668 „Series 1 freight containers – Classification, dimensions and ratings" legt die genormten Außenmaße, Bezeichnungen (z. B. 10, 20 oder 40 Fuß) und Eckbeschläge von Seecontainern fest. Sie ist eine reine Maß- und Klassifizierungsnorm der Internationalen Organisation für Normung (ISO).
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ISO 668 ist keine CSC-Zulassung
Ein Container kann exakt nach ISO 668 gebaut sein und trotzdem keine gültige CSC-Plakette (mehr) besitzen – etwa weil er ausschließlich stationär genutzt wird. Maßkonformität und Transportzulassung sind zwei voneinander unabhängige Eigenschaften, die wir hier bewusst getrennt erklären.
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Unsere Zusicherung
Unsere Standard-Seecontainer (10, 20 und 40 Fuß, Standard- und High-Cube-Ausführung) entsprechen den Außenmaßen und Eckbeschlägen nach ISO 668. Individuell gefertigte Sondercontainer können hiervon konstruktionsbedingt abweichen; die tatsächlichen Maße stehen stets in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Nicht jede Produktlinie braucht eine CSC-Plakette.
Die folgende Übersicht ordnet die CSC-Relevanz für unsere fünf Produktlinien ein. Maßgeblich bleibt immer die Angabe auf der jeweiligen Artikelseite.
Seecontainer
CSC-relevant, wenn für internationalen Transport vorgesehen. Status wird je Artikel einzeln ausgewiesen.
Je nach ArtikelLagercontainer
Für den stationären Lagerbetrieb konzipiert. Eine aktuelle CSC-Zulassung ist hierfür nicht erforderlich.
In der Regel nicht erforderlichBürocontainer
Ortsfest genutzt und häufig baulich verändert (Fenster, Elektrik). CSC-Zulassung ist für diesen Einsatzzweck nicht vorgesehen.
Nicht vorgesehenKühlcontainer
CSC-relevant nur, wenn als Reefer im internationalen Transport eingesetzt. Für stationäre Kühlraumnutzung nicht erforderlich.
Je nach EinsatzzweckSondercontainer
Individuelle Umbauten (Sanitär, Werkstatt, RAL-Lackierung) sind konstruktionsbedingt in aller Regel nicht mehr transportzertifizierbar.
Regelmäßig nicht möglichSo stellen wir fest, ob und welche CSC-Zulassung vorliegt.
Plakette sichten
Wir prüfen, ob am Container eine CSC-Plakette vorhanden, lesbar und das Prüfdatum noch aktuell ist.
Status dokumentieren
Vorhandene, abgelaufene oder fehlende CSC-Zulassung wird eindeutig als „gültig", „nicht mehr gültig" oder „nicht vorgesehen" in der Artikeldatenbank vermerkt.
In Artikeltext übernehmen
Der Status wird in verständlicher Sprache in die Produktbeschreibung übernommen, ergänzend zur Zustandsklasse aus unserer Klassifizierungsrichtlinie.
Auf Wunsch Re-Zertifizierung vermitteln
Bei Bedarf vermitteln wir den Kontakt zu einer anerkannten Prüfstelle für eine kostenpflichtige Nachprüfung vor Versand oder danach.
Zustandsklasse, Zertifizierung und Gewährleistung gehören zusammen.
Der CSC-Status ergänzt die Zustandsklasse aus unserer Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie und ändert nichts an Ihren gesetzlichen Rechten aus § 434 ff. BGB. Details zu Garantie und Sachmängelhaftung finden Sie in unseren Garantiebedingungen.
Wie CSC-Status und Maßnormen in die deutsche Rechtslage eingebettet sind.
Diese Übersicht erklärt in einfachen Worten, welche Vorschriften unsere Angaben zu CSC-Plakette und Normkonformität betreffen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 11. September 2026
Das Internationale Übereinkommen über sichere Container (CSC) vom 2. Dezember 1972 wurde von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist Grundlage für die CSC-Plakette. Es verpflichtet Vertragsstaaten, im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzte Container den darin enthaltenen Sicherheitsstandards zu unterwerfen. Container, die ausschließlich stationär genutzt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens.
Für den Transport von Gefahrgut in Containern als Schüttgut-Container schreibt Teil 7, Ziffer 7.1.3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) die Einhaltung des CSC-Übereinkommens vor; entsprechende Vorgaben finden sich für die Seeschifffahrt in der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) und dem IMDG-Code. Wir verkaufen unsere Container nicht als geprüfte Gefahrgutbehälter; Kund:innen, die einen Container hierfür einsetzen möchten, müssen die Einhaltung der einschlägigen Gefahrgutvorschriften eigenständig sicherstellen.
Für den reinen Straßentransport innerhalb Deutschlands zu Ihrem Aufstellort gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu zulässigen Maßen und Gewichten des Transportfahrzeugs, nicht das CSC-Übereinkommen. Die Einhaltung dieser Vorschriften obliegt dem ausführenden Transportunternehmen.
Die Norm ISO 668 der Internationalen Organisation für Normung legt Außenmaße, Bezeichnungen und Eckbeschläge von Seecontainern fest. Sie ist unabhängig vom CSC-Übereinkommen und betrifft ausschließlich Geometrie und Klassifizierung, nicht die Transportzulassung eines einzelnen Containers.
Der in der Artikelbeschreibung genannte CSC-Status gilt als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB. Weicht der gelieferte Container von der angegebenen Zertifizierung ab, liegt ein Sachmangel vor. Für Verbraucher:innen (§ 13 BGB) gilt hierfür die gesetzliche Sachmängelhaftung von mindestens 2 Jahren bei fabrikneuen und mindestens 1 Jahr bei gebrauchten Containern (§§ 434 ff., 476 Abs. 2 BGB); Näheres zur Sachmängelhaftung insgesamt finden Sie in unserer Container-Zustands- und Klassifizierungsrichtlinie.
Unabhängig von der CSC-Zulassung kann die genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Aufstellung eines Containers als Büro-, Lager- oder Werkstattcontainer einen bauordnungsrechtlichen Standsicherheitsnachweis nach der jeweiligen Landesbauordnung erfordern. Diese Prüfung betrifft die Aufstellung am konkreten Standort und ist von der Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Bundeslandes zu klären; eine Übersicht der maßgeblichen Landesbauordnungen finden Sie im Abschnitt „Bundesländer" dieser Seite.
Angaben zu CSC-Status und Normkonformität gestalten wir gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wahrheitsgemäß und ohne irreführende Aussagen. Wir bezeichnen einen Container nur dann als „CSC-zertifiziert" oder „Cargo-Worthy", wenn eine entsprechende gültige Plakette tatsächlich vorhanden ist, und weisen fehlende oder abgelaufene Zulassungen ebenso offen aus.
Wird eine CSC-Re-Zertifizierung als kostenpflichtiger Zusatzservice vermittelt, weisen wir die dafür anfallenden Kosten gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) transparent und gesondert vom Kaufpreis des Containers aus, bevor eine entsprechende Beauftragung erfolgt.
Dokumentationen zum CSC-Status einzelner Container enthalten grundsätzlich keine personenbezogenen Daten. Werden im Rahmen einer Re-Zertifizierungsanfrage personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Details finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde von der Europäischen Kommission zum 20. Juli 2025 dauerhaft abgeschaltet; ein Verweis darauf entfällt daher. Bei Fragen zum CSC-Status eines Containers kontaktieren Sie zunächst direkt unser Serviceteam per E-Mail oder WhatsApp. Unsere Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
CSC-Status ist bundesweit einheitlich – die Standsicherheit am Aufstellort regelt jedes Bundesland selbst.
Der CSC-Zulassungsstatus eines Containers ändert sich nicht je nach Bundesland. Ob die Aufstellung eines Containers am gewünschten Standort jedoch genehmigungsfrei ist oder einen Standsicherheitsnachweis erfordert, richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie nach Größe, Nutzungsdauer und Standort. Die konkrete Prüfung liegt in der Verantwortung des Aufstellers, nicht bei MMCONTAINERAUFBAU als Verkäufer.
Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)
Bayern
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Berlin
Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Bremen
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Hamburg
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Hessen
Hessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-Westfalen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RLP)
Saarland
Landesbauordnung Saarland (LBO Saarland)
Sachsen
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-Anhalt
Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-Holstein
Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)
Thüringen
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Was Sie in Bezug auf Zertifizierung von uns verlangen können.
Klare Angabe des CSC-Status vor dem Kauf
Ob eine gültige CSC-Plakette vorhanden ist, steht in der Artikelbeschreibung oder wird Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.
Keine irreführenden Zertifizierungsaussagen
Wir bezeichnen einen Container nur dann als CSC-zugelassen, wenn dies tatsächlich zutrifft.
Vereinbarte Beschaffenheit nach § 434 BGB
Der angegebene CSC-Status ist Vertragsgrundlage; Abweichungen begründen einen Sachmangel mit gesetzlicher Sachmängelhaftung.
Transparentes Angebot für Re-Zertifizierung
Kosten und Ablauf einer vermittelten CSC-Nachprüfung werden vor Beauftragung offengelegt.
Nachfrage jederzeit möglich
Sie können vor jedem Kauf zusätzliche Nachweise oder Details zum CSC-Status anfordern.
Direkter, persönlicher Kontakt
Kein Callcenter: Unser Team beantwortet Fragen zur Zertifizierung persönlich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
Wir prüfen den Zertifizierungsstatus jedes Containers ehrlich – und beantworten gerne Rückfragen.
Schreiben Sie uns vor dem Kauf, wenn Sie den genauen CSC-Status, ein Angebot für eine Re-Zertifizierung oder Details zur ISO-668-Konformität eines Containers wünschen. Wir antworten innerhalb unserer Geschäftszeiten persönlich.
| Montag – Donnerstag | 06:00–19:00 Uhr |
| Freitag | 06:00–18:00 Uhr |
| Samstag | 10:00–15:00 Uhr |
| Sonntag | geschlossen |
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