Versandbedingungen – transparent, verbindlich, fair.
Hier erfahren Sie, wie MMCONTAINERAUFBAU Ihre Container liefert: Zustellung nur innerhalb Deutschlands, mit professionellen Schwertransportfahrzeugen, festen Lieferzeitfenstern und klaren Regelungen zu Kosten, Zufahrtsbedingungen und Gefahrübergang. Diese Seite gilt für Seecontainer, Lagercontainer, Bürocontainer, Kühlcontainer und Sondercontainer.
Nur Deutschland
Wir liefern ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Kein internationaler Versand.
Professioneller Schwertransport
Zustellung per Tieflader, Kipper oder krangestütztem Fahrzeug – je nach Container und Standort.
Feste Terminvereinbarung
Liefertermin wird vorab koordiniert – kein unangekündigtes Erscheinen.
Gefahrübergang bei Übergabe
Das Risiko geht mit der Übergabe am Stellplatz auf Sie über, dokumentiert durch Lieferschein.
Wir liefern ausschließlich nach Deutschland.
Diese Versandbedingungen gelten für alle Bestellungen, die über mmcontainersaufbau.com sowie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp bei der M&M Containeraufbau GmbH aufgegeben werden. Sie regeln den gesamten Lieferprozess für neue und gebrauchte Container der folgenden Produktlinien: Seecontainer, Lagercontainer, Bürocontainer, Kühlcontainer und Sondercontainer in den Größen 10 Fuß, 20 Fuß und 40 Fuß.
Liefergebiet: MMCONTAINERAUFBAU liefert derzeit ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine Lieferung in andere Länder – einschließlich Österreich, Schweiz oder andere EU-Mitgliedstaaten – ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich und wird nicht angeboten. Bestellungen mit einer Lieferadresse außerhalb Deutschlands können nicht angenommen werden.
Für Bestellungen von Firmenkunden (B2B) und Privatkunden (B2C) gelten dieselben Lieferbedingungen, sofern in der individuellen Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Zweifel gilt das individuelle Angebot.
Diese Versandbedingungen sind Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzen diese. Bei Widersprüchen zwischen Versandbedingungen und AGB gilt die spezifischere Regelung.
Hinweis: Container sind Schwerlastartikel. Die Zustellung erfordert ein geeignetes Schwertransportfahrzeug, eine ausreichend breite und tragende Zufahrt sowie in vielen Fällen einen Kranaufbau oder Kippvorgang. Bitte lesen Sie die Abschnitte zu Zufahrtsbedingungen und Kundenpflichten sorgfältig durch, bevor Sie bestellen.
Kein grenzüberschreitender Versand
So kommt Ihr Container zu Ihnen.
Container sind keine Pakete. Je nach Größe, Gewicht, Containertyp und den baulichen Gegebenheiten an Ihrem Aufstellort setzt MMCONTAINERAUFBAU eine der folgenden drei Transportmethoden ein. Die passende Methode wird im Zuge der Auftragsklärung gemeinsam mit Ihnen festgelegt.
Tieflader-Transport
Der Container wird auf einem Tieflader (Sattelzug) zu Ihrem Stellplatz transportiert. Am Zielort wird er mit einem Absetzkran oder Hubwagen abgeladen. Diese Methode eignet sich für alle Containergrößen und ist die häufigste Liefermethode.
- Für alle Container 10–40 Fuß geeignet
- Benötigt: Mindest-Zufahrtsbreite 3,5 m, tragfähiger Untergrund
- Fahrzeuglänge ca. 18–25 m – ausreichend Rangierplatz erforderlich
Krangestützte Ablieferung
Ein LKW mit integriertem Bordkran (Fassi-Kran, Hiab o. ä.) setzt den Container exakt am Stellplatz ab – auch über Hindernisse hinweg oder in eingeschränkten Einfahrtsverhältnissen. Ideal für Hinterhöfe, Garagen oder beengte Grundstücke.
- Geeignet für 10-Fuß- und 20-Fuß-Container
- Kranauslage bis ca. 6 m (je nach Fahrzeug)
- Aufpreis – wird im Angebot ausgewiesen
Abrollkipper / Hakenlift
Der Container wird mit einem Hakenliftsystem direkt vom Fahrzeug auf den Boden abgekippt oder abgerollt. Diese Methode ist sehr platzsparend und ermöglicht eine nahezu punktgenaue Ablage – ohne Kran und ohne Hilfspersonal.
- Ideal für 10-Fuß- und 20-Fuß-Container
- Stellplatz muss eben und tragfähig sein
- Kurze Fahrzeuglänge – besonders für beengte Zufahrten
Wichtiger Hinweis: Die konkrete Transportmethode wird nach Auftragseingang gemeinsam mit Ihnen besprochen und in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten. Sofern Sie besondere Anforderungen an die Zustellung haben (z. B. beengte Einfahrt, Hinterhof, Ablage über eine Mauer), teilen Sie uns dies bitte vor der Bestellung mit. Wir klären die technische Machbarkeit und informieren Sie über eventuell anfallende Zusatzkosten.
Realistische Lieferfristen, klar kommuniziert.
Die Lieferfrist beginnt mit dem auf die Auftragsbestätigung und den vollständigen Zahlungseingang folgenden Werktag. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg sowie bundesweite Feiertage. Die folgenden Zeitspannen sind Richtwerte; verbindliche Liefertermine werden in der Auftragsbestätigung genannt.
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Fabrikneue Container (Neu/One-Trip)
In der Regel 15–30 Werktage ab Auftragsbestätigung, da fabrikneue Container in der Regel importiert oder auf Bestellung aus dem Lagerbestand unserer Lieferanten abrufbar sind. Bei hoher Nachfrage oder logistischen Engpässen kann sich die Frist verlängern. Sie werden proaktiv informiert.
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Gebrauchte Container aus Lagerbestand
Für gebrauchte Container, die sich im Lagerbestand am Standort Kindsbach befinden, rechnen Sie mit 3–10 Werktagen für Abholung und Transportvorbereitung sowie zzgl. der Transportzeit zum Stellplatz.
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Bürocontainer & Sonderanfertigungen
Individuell gefertigte Bürocontainer, Werkstattcontainer oder Sonderumbauten nach Kundenvorgabe erfordern eine Fertigungszeit von 20–60 Werktagen, abhängig von Komplexität und Auslastung. Der konkrete Liefertermin wird im Auftragsangebot schriftlich vereinbart.
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Verzögerungen & Informationspflicht
Wenn sich ein zugesagter Liefertermin aus Gründen ändert, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. extreme Witterung, Sperrung der Zufahrtsstraße, höhere Gewalt), informieren wir Sie unverzüglich per Telefon oder E-Mail und vereinbaren einen neuen Termin.
Typische Vorlaufzeiten nach Containertyp
WT = Werktage. Verbindlicher Termin steht in Ihrer Auftragsbestätigung.
Transparente Transportkosten – keine versteckten Aufschläge.
Die Transportkosten für Container hängen von der Entfernung zu Ihrem Stellplatz, der Containergröße und -art sowie dem erforderlichen Transportmittel ab. Alle Kosten werden Ihnen vor Vertragsabschluss in einem detaillierten Angebot ausgewiesen. Kein Container verlässt unser Lager ohne Ihren schriftlichen Auftrag.
Bis ca. 150 km vom Standort
Für Lieferungen in die unmittelbare Umgebung (Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen) fallen in der Regel geringere Transportkosten an.
- Standardtarif laut Angebot
- Kein Entfernungszuschlag
Ca. 150–450 km Entfernung
Für Lieferungen in mittlere Entfernungen (z. B. Bayern, NRW, Thüringen, Sachsen) wird ein entfernungsabhängiger Transportzuschlag berechnet, der im Angebot ausgewiesen ist.
- Kilometerpauschale je Container
- Immer vorab transparent ausgewiesen
Ab ca. 450 km sowie Insellagen
Lieferungen nach Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, auf Nordseeinseln (Sylt, Föhr, Pellworm u. a.) oder auf Ostseeinseln (Rügen, Usedom) erfordern höhere Logistikaufwände.
- Fährkosten werden separat ausgewiesen
- Individuelle Kalkulation – Anfrage erforderlich
Preisangabe im Angebot: In Übereinstimmung mit der Preisangabenverordnung (PAngV) weisen wir im Angebot und in der Auftragsbestätigung stets den vollständigen Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %) aus – inklusive der Transportkosten für Ihr Lieferziel. Zusätzliche Kosten für Krandienstleistungen, Engpasszuschläge oder Neuzustellungen werden im Angebot separat und nachvollziehbar ausgewiesen. Es entstehen keine Kosten, die Sie nicht vorab kennen.
Containergröße & Gewicht: 40-Fuß-Container erfordern größere Fahrzeuge und sind in manchen Regionen (z. B. bei engen Bergstraßen) nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand lieferbar. Bitte informieren Sie uns bei Bestellung, wenn Ihr Standort besondere geografische Bedingungen aufweist.
| Containergröße | Transportmethode | Fahrzeuglänge ca. | Mindest-Zufahrtsbreite | Zusatzkosten möglich |
|---|---|---|---|---|
| 10 Fuß (3 m) | Abrollkipper, Kran-LKW | 10–14 m | 3,0 m | Nein (Standardlieferung) |
| 20 Fuß (6 m) | Tieflader, Abrollkipper, Kran | 14–18 m | 3,5 m | Bei Kranservice |
| 40 Fuß (12 m) | Sattelzug / Tieflader | 20–25 m | 3,8 m | Bei Bergregionen, Inseln |
Bestimmte Regionen erfordern Sonderkoordination.
In folgenden Regionen und Gebietstypen kann die Lieferung eingeschränkt, mit Zuschlag verbunden oder von einer Vorabklärung abhängig sein. Eine Lieferung ist in der Regel trotzdem möglich – bitte nehmen Sie vor der Bestellung Kontakt mit uns auf, damit wir die Machbarkeit prüfen und Ihnen ein korrektes Angebot unterbreiten können.
Bergregionen & Mittelgebirge
Schwarzwald, Bayerische Alpen, Erzgebirge, Harz und ähnliche Hochlagen: Schmale Bergstraßen schränken den Einsatz von Sattelzügen ein. Wir prüfen jeden Standort individuell und setzen ggf. kleinere Fahrzeuge ein.
Nordsee- und Ostseeinseln
Sylt, Föhr, Pellworm, Rügen, Usedom, Fehmarn und weitere Inseln: Die Überfahrt per Fähre erfordert Sonderbuchungen für Schwerlastfahrzeuge. Fährkosten und Terminabsprache werden im Angebot separat aufgeführt. Frühzeitige Buchung empfohlen.
Stadtgebiete mit Zufahrtsbeschränkung
Innenstädte, Fußgängerzonen und historische Altstadtzonen mit Durchfahrverboten oder Tonnagegrenzen: Wir beantragen ggf. Sondergenehmigungen. Die dabei anfallenden Gebühren werden weitergegeben und im Angebot transparent ausgewiesen.
Ländliche Gebiete ohne ausgebaute Straße
Schotterwege, unbefestigte Zufahrten oder saisonale Wegsperrungen (z. B. Tauphasen, Wintersperre) können die reguläre Zufahrt verhindern. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über die Beschaffenheit Ihrer Zufahrt.
Wichtig: Bei einer Lieferung in ein eingeschränktes Gebiet teilen wir Ihnen vor Vertragsabschluss die anfallenden Mehrkosten mit. Sie entscheiden, ob Sie die Bestellung zu diesen Konditionen aufgeben möchten. Es entstehen für Sie keine Überraschungskosten nach Auftragserteilung.
Was ist bei Ihrem Standort zu beachten?
- Ist die Zufahrtsstraße mindestens 3,5 m breit?
- Gibt es Tonnagen- oder Höhenbeschränkungen?
- Ist ausreichend Rangierplatz für einen Sattelzug vorhanden?
- Ist der Untergrund am Stellplatz eben und tragfähig?
- Befinden sich Kabel, Leitungen oder Bäume über dem Stellplatz?
- Liegt der Standort auf einer Insel oder in einer Bergregion?
Falls Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein" beantworten, kontaktieren Sie uns bitte vor der Bestellung: +49 1521 6421266 oder sales@mmcontainersaufbau.com
Damit die Lieferung reibungslos klappt.
Unsere Transportfahrzeuge sind Schwerfahrzeuge. Damit der Container sicher, pünktlich und ohne Schäden an Ihrem Grundstück ankommen kann, müssen die folgenden Mindestbedingungen am Lieferort erfüllt sein. Bitte prüfen Sie diese vor der Bestellung und informieren Sie uns, wenn eine Bedingung nicht oder nur teilweise erfüllt ist.
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Straßenbreite & Tragfähigkeit
Die Zufahrtsstraße muss für 20-Fuß-Container mindestens 3,5 m, für 40-Fuß-Container mindestens 3,8 m breit und für Schwerlastfahrzeuge bis 40 Tonnen tragfähig sein. Brücken und Unterführungen müssen eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,0 m bieten.
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Rangierplatz für das Fahrzeug
Am Stellplatz muss ausreichend Platz vorhanden sein, damit das Transportfahrzeug rückwärts einfahren und manövrieren kann. Für einen Sattelzug (ca. 25 m Länge) sind mindestens 25–30 m freie Strecke plus seitlicher Spielraum erforderlich.
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Ebener & tragfähiger Stellplatz
Der Ablageort muss eben (max. 5 % Gefälle), frostfrei zugänglich und für das Containergewicht tragfähig sein. Nicht geeignet sind weicher Rasen, aufgeweichte Erdflächen oder Untergrund mit Hohlräumen (z. B. Keller, Kanäle).
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Freie Oberkante & Kranfreiheit
Bei Kran- oder Abrollvorgängen muss der Stellplatz nach oben frei sein. Freileitungen, Baumäste, Carports oder Dachvorsprünge müssen mindestens 5 m Abstand halten. Bitte informieren Sie uns vorab über Hindernisse im Bereich des Stellplatzes.
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Keine Leitungen & Kabel am Boden
Im Bereich des Ablagevorgangs dürfen keine Erdkabel, Wasseranschlüsse, Abwasserkanäle oder Drainagen verlaufen, die durch das Containergewicht beschädigt werden könnten. Die Absicherung dieser Leitungen liegt in der Verantwortung des Bestellers.
Checkliste: Ist Ihr Stellplatz lieferfähig?
Kriterien nicht erfüllbar? Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam eine Lösung.
Was Sie als Besteller sicherstellen müssen.
Die erfolgreiche Lieferung eines Containers erfordert Vorbereitung auf Ihrer Seite. Die folgenden Pflichten liegen in Ihrer Verantwortung als Besteller und sind Voraussetzung für eine reibungslose Anlieferung. Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Stellplatz vorbereiten
Der Stellplatz muss vor dem vereinbarten Liefertermin geräumt, eben und für Schwerfahrzeuge zugänglich sein. Fahrzeuge, Geräte oder sonstige Hindernisse, die den Ablagevorgang behindern, müssen entfernt sein.
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Genehmigungen einholen
Sofern für die Aufstellung des Containers am gewünschten Standort eine Baugenehmigung, eine Stellplatzgenehmigung oder eine Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Flächen (z. B. bei Aufstellung auf Gehweg oder öffentlicher Straße) erforderlich ist, liegt deren Einholung ausschließlich beim Besteller. MMCONTAINERAUFBAU ist nicht für behördliche Genehmigungen des Aufstellortes verantwortlich.
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Zufahrt zum vereinbarten Termin sicherstellen
Zum vereinbarten Liefertermin muss die Zufahrt zum Stellplatz uneingeschränkt möglich sein. Baustellen, parkende Fahrzeuge Dritter oder sonstige Hindernisse auf der Zufahrtsstraße müssen vorab beseitigt werden. Ist die Zufahrt durch Umstände im Einflussbereich des Bestellers nicht möglich, gehen die Kosten einer Neuzustellung zu seinen Lasten.
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Ansprechpartner vor Ort
Zum vereinbarten Lieferzeitfenster muss eine bevollmächtigte Person vor Ort sein, die den Container in Empfang nimmt, die Lieferscheinunterzeichnung vornimmt und ggf. Mängel unmittelbar auf dem Lieferschein vermerkt. Ist keine Ansprechperson erreichbar, kann der Fahrer die Lieferung nicht durchführen; anfallende Rücktransport- und Neuzustellungskosten werden dem Besteller berechnet.
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Leitungen & Einbauten sichern
Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass keine unterirdischen oder oberirdischen Leitungen, Kanäle, Kabel oder sonstige Einbauten im Ablagebereich vorhanden sind, die durch das Containergewicht oder den Ablagevorgang beschädigt werden könnten. MMCONTAINERAUFBAU haftet nicht für Schäden, die durch nicht gemeldete Leitungen entstehen.
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Lieferschein prüfen und unterzeichnen
Bei der Übergabe prüft der Besteller den Container sorgfältig auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden. Erkannte Mängel sind unmittelbar auf dem Lieferschein zu vermerken. Eine Unterzeichnung des Lieferscheins ohne Vorbehalt gilt als Bestätigung des mangelfreien Empfangs für äußerlich erkennbare Schäden, unbeschadet Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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Transportschäden sofort melden
Schäden, die beim Transport entstanden sein könnten und bei der Übergabe festgestellt werden, sind sofort – noch in Anwesenheit des Fahrers – auf dem Lieferschein zu notieren und anschließend unverzüglich per E-Mail an sales@mmcontainersaufbau.com zu melden. Bitte fügen Sie Fotos bei.
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Baugenehmigung ist Sache des Betreibers
Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für den aufgestellten Container richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie nach Standort, Größe und Nutzungsdauer. MMCONTAINERAUFBAU übernimmt keinerlei Verantwortung für die behördliche Genehmigung des Aufstellortes. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Bauaufsichtsbehörde, bevor Sie den Container aufstellen.
Haben Sie Fragen zur Vorbereitung Ihres Stellplatzes? Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich: +49 1521 6421266
Was passiert, wenn die Lieferung nicht klappt?
Falls am vereinbarten Liefertag Hindernisse auftreten, die eine Anlieferung unmöglich machen oder erheblich erschweren, gelten die folgenden Regelungen. Wir sind stets bestrebt, gemeinsam mit Ihnen eine schnelle Lösung zu finden.
Zufahrt am Liefertag nicht möglich
Kann der Fahrer den vereinbarten Stellplatz aufgrund einer für uns nicht vorhersehbaren Ursache nicht erreichen (z. B. gesperrte Straße, fehlender Ansprechpartner, Fahrzeug blockiert Einfahrt), wird eine Neuzustellung erforderlich. Die anfallenden Kosten für Rücktransport, Lagerung und Neuzustellung werden dem Besteller in Rechnung gestellt, sofern die Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Unzureichende Zufahrtsbreite erst vor Ort festgestellt
Wenn der Fahrer am Lieferort feststellt, dass die Zufahrt für das eingesetzte Fahrzeug zu schmal, zu niedrig oder zu gering tragfähig ist, und diese Einschränkung dem Besteller bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, werden die Kosten für den Einsatz eines kleineren Fahrzeuges oder eine Neuzustellung dem Besteller berechnet. Wir informieren Sie in einem solchen Fall direkt und klären die weiteren Schritte telefonisch.
Neuzustellung durch MMCONTAINERAUFBAU verursacht
Sollte eine Neuzustellung erforderlich sein, weil ein Fehler auf unserer Seite vorliegt (z. B. falscher Termin kommuniziert, beschädigter Container wurde nicht vorab gemeldet), wird die Neuzustellung selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie durchgeführt. Bitte informieren Sie uns in einem solchen Fall umgehend unter +49 1521 6421266.
Unser Grundsatz: Wir rechnen keine Neuzustellungskosten in Rechnung, ohne vorab mit Ihnen Kontakt aufgenommen zu haben. Der Fahrer oder unser Büro informiert Sie immer telefonisch, sobald ein Problem auftritt. Gemeinsam suchen wir die kostengünstigste Lösung – eine unbürokratische Klärung liegt in unser aller Interesse.
So läuft die Terminvereinbarung ab.
Kein Container wird unangekündigt angeliefert. Der Lieferprozess bei MMCONTAINERAUFBAU folgt einem klar strukturierten Ablauf, bei dem Sie zu jedem Zeitpunkt informiert sind.
Auftragsbestätigung
Nach Auftragseingang erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung mit voraussichtlichem Lieferzeitraum und Auftragsdetails per E-Mail.
Terminvorschlag
Unser Logistikteam kontaktiert Sie telefonisch oder per E-Mail und schlägt einen konkreten Liefertag und ein Zeitfenster (i. d. R. Halbtagsfenster: Vormittag oder Nachmittag) vor.
Terminbestätigung
Sie bestätigen den Termin schriftlich (E-Mail oder WhatsApp). Mit der Bestätigung wird der Termin verbindlich gebucht. Änderungen sind bis 48 Stunden vor Lieferung ohne Aufpreis möglich.
Tag der Lieferung
Der Fahrer informiert Sie, wenn er auf dem Weg ist. Bitte stellen Sie sicher, dass eine bevollmächtigte Person vor Ort ist und der Stellplatz zugänglich ist.
Übergabe & Quittung
Nach Ablage des Containers unterzeichnen Sie den Lieferschein. Erkannte Schäden vermerken Sie auf dem Schein. Sie erhalten eine Kopie des Lieferscheins.
Terminänderungen: Möchten Sie einen vereinbarten Termin verschieben, kontaktieren Sie uns bitte spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Liefertag. Bei kurzfristigen Absagen, die durch Sie verursacht werden (weniger als 24 Stunden vor Lieferung), können Stornokosten für Fahrzeug und Fahrerstundensatz anfallen. Wir kommunizieren diese Kosten transparent und stets vorab.
Lieferung, Garantie und Gewährleistung greifen ineinander.
Mit dem Gefahrübergang beginnen Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ergänzend bieten wir auf neue Container 24 Monate Herstellergarantie. Alle Details in unserer Garantieübersicht.
Ab wann liegt das Risiko bei Ihnen?
Der Gefahrübergang bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem das Risiko eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Containers auf Sie als Besteller übergeht. Er ist gesetzlich in § 446 BGB geregelt und für beide Seiten von zentraler Bedeutung.
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Übergabe am vereinbarten Stellplatz
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Container an dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stellplatz abgestellt und von einer bevollmächtigten Person des Bestellers entgegengenommen wurde. Als Nachweis dient der unterzeichnete Lieferschein mit Datum und Uhrzeit.
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Annahmeverzug (§ 300 BGB)
Verweigert der Besteller grundlos die Annahme des Containers oder ist am vereinbarten Liefertag keine Ansprechperson vor Ort, so geht die Gefahr bereits mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges auf den Besteller über, sobald wir den Container am Stellplatz bereitstellen. Kosten für Lagerung und Neuzustellung werden dem Besteller berechnet.
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Verbraucherschutz: § 475 Abs. 2 BGB
Bei Verbrauchsgüterkäufen (B2C) geht die Gefahr – abweichend von der allgemeinen Regelung – nicht schon bei Übergabe an den Spediteur über, sondern erst mit tatsächlicher Übergabe an den Verbraucher oder eine von ihm benannte Person. Diese Regelung gilt auch dann, wenn MMCONTAINERAUFBAU den Versand veranlasst.
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Schäden während des Transports
Transportschäden, die zwischen Verlassen unseres Lagers und der Übergabe an den Besteller entstehen, liegen in unserem Risiko und werden von uns auf eigene Kosten behoben oder führen zu einem Ersatzcontainer. Bitte dokumentieren und melden Sie Schäden sofort bei der Übergabe.
Gefahrübergangszeitpunkt im Überblick
Veranschaulichung der Haftungskette vom Lager bis zur Übergabe
Dokumente beim Gefahrübergang
- Lieferschein (beidseitig unterzeichnet)
- Fotodokumentation des Containers bei Übergabe
- Vermerk erkannter Mängel auf dem Lieferschein
- Rechnung mit Lieferdatum (für Garantie maßgeblich)
Alle gesetzlichen Grundlagen dieser Versandbedingungen.
Diese Seite erklärt in einfachen Worten, welche deutschen und europäischen Vorschriften die Lieferung, den Versand und Ihre Rechte als Käufer bei MMCONTAINERAUFBAU regeln. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 11. September 2026
§ 446 BGB regelt, wann das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung einer Ware auf den Käufer übergeht. Bei MMCONTAINERAUFBAU – als Versendungskauf – übergibt unser Transportunternehmen den Container am vereinbarten Stellplatz. Mit der tatsächlichen Übergabe und Unterzeichnung des Lieferscheins geht die Gefahr über. Bei Verbrauchsgüterkäufen (B2C) gilt ergänzend § 475 Abs. 2 BGB, wonach die Gefahr erst mit der tatsächlichen körperlichen Übergabe an den Verbraucher übergeht.
Die in der Artikelbeschreibung und der Auftragsbestätigung genannte Zustandsklasse, Containergröße und vereinbarte Ausstattung gelten als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB. Weicht der gelieferte Container hiervon ab, liegt ein Sachmangel vor. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von mindestens 2 Jahren bei fabrikneuen Containern und mindestens 1 Jahr bei gebrauchten Containern (§ 476 Abs. 2 BGB).
Bestellen Sie als Verbraucherin oder Verbraucher über unsere Website, per E-Mail oder WhatsApp, steht Ihnen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Bitte beachten Sie: Wird ein Container nach Ihren individuellen Vorgaben gefertigt oder umgebaut (z. B. kundenspezifische RAL-Lackierung, Sonderumbau, individuelle Innenausstattung), entfällt das Widerrufsrecht für diesen Container gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Das Widerrufsrecht betrifft nur die Vertragsbeziehung, nicht die physische Rücksendung des Containers – die logistischen Details einer Rücksendung klären wir im Einzelfall. Details: Rückerstattungs- und Rücksendungsrichtlinie.
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) weisen wir in jedem Angebot und auf jeder Produktseite den vollständigen Gesamtpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % aus. Transportkosten werden entweder als Pauschale im Checkout angegeben oder – bei größenabhängiger Kalkulation – individuell im Angebot ausgewiesen. Es entstehen keine Kosten, die nicht vorab transparent kommuniziert wurden.
Für den Gütertransport auf öffentlichen Straßen gelten die frachtrechtlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB, §§ 407 ff.) sowie bei internationalen Transporten die CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr). Da MMCONTAINERAUFBAU ausschließlich nach Deutschland liefert, findet in aller Regel das HGB Anwendung. Im Verhältnis zu Ihnen als Endkunde haftet MMCONTAINERAUFBAU für Transportschäden nach den Regelungen des BGB.
Schwertransporte für 40-Fuß-Container können je nach Strecke und Ladungsmaß Ausnahmegenehmigungen nach § 29 StVO und §§ 70, 73 StVZO erfordern. Diese Genehmigungen werden von unserem Transportunternehmen beantragt und eingeholt. Die anfallenden Genehmigungsgebühren sind in der Transportkalkulation enthalten oder werden gesondert im Angebot ausgewiesen. Wir halten Sie über erforderliche Genehmigungen informiert.
Unsere USt-IdNr. lautet DE813100783. Auf fabrikneue Container und alle Dienstleistungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % ausgewiesen. Für bestimmte gebrauchte Container, die wir ohne Vorsteuerabzugsberechtigung angekauft haben, kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG gelten; in diesem Fall wird keine Umsatzsteuer separat ausgewiesen. Die jeweils anwendbare Regelung ist im individuellen Angebot vermerkt.
Alle Lieferzeiten, Transportkosten und Versandangaben auf dieser Seite und in unseren Angeboten sind wahrheitsgemäß und ohne irreführende Aussagen gestaltet – gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Insbesondere verwenden wir Begriffe wie „kostenloser Versand" nur, wenn dies tatsächlich der Fall ist. Entfernungszuschläge, Zufahrtskosten und Sondertarife werden stets vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen.
Für die Lieferabwicklung verarbeiten wir Ihre Lieferadresse, Kontaktdaten und ggf. Informationen zu besonderen Anforderungen am Aufstellort. Diese Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und nach Abschluss des Auftrags nach den gesetzlichen Fristen gelöscht. Wir geben Ihre Daten nur an das beauftragte Transportunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferausführung notwendig ist. Details: Datenschutzrichtlinie.
Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde von der Europäischen Kommission zum 20. Juli 2025 dauerhaft abgeschaltet. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferung und Versand wenden Sie sich bitte zunächst direkt an unser Serviceteam. Unsere Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Lieferung deutschlandweit einheitlich – Aufstellung nach Landesrecht.
Unsere Versand- und Lieferbedingungen gelten deutschlandweit einheitlich. Ob ein aufgestellter Container am Zielort genehmigungsfrei ist oder eine Baugenehmigung benötigt, richtet sich jedoch nach der jeweiligen Landesbauordnung. Die folgende Übersicht nennt die maßgebliche Rechtsgrundlage – die Prüfung der konkreten Anforderungen liegt beim Aufsteller.
Baden-Württemberg
Landesbauordnung (LBO BW) – unser Standort
Bayern
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Berlin
Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Bremen
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Hamburg
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Hessen
Hessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-Westfalen
Bauordnung NRW (BauO NRW)
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung RLP (LBauO RLP)
Saarland
Landesbauordnung Saarland (LBO SL)
Sachsen
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-Anhalt
Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-Holstein
Landesbauordnung SH (LBO SH)
Thüringen
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Wichtiger Hinweis: Die konkrete Genehmigungspflicht hängt von der Containergröße, der geplanten Nutzungsdauer, dem Aufstellort (Innen-/Außenbereich, landwirtschaftliche Fläche, Industriegebiet) und weiteren örtlichen Faktoren ab. Bitte klären Sie die Genehmigungssituation vor dem Kauf mit Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde. MMCONTAINERAUFBAU liefert und verkauft Container – die Verantwortung für die rechtmäßige Aufstellung liegt beim Betreiber.
Wir antworten persönlich – kein Callcenter.
Bei Fragen zu Lieferzeiten, Lieferkosten, Zufahrtsbedingungen, Transportmethoden oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach an oder rufen Sie an – wir antworten innerhalb unserer Geschäftszeiten.
M&M Containeraufbau GmbH · Industriestr. 33–39, 66862 Kindsbach · HRB 31921 · USt-IdNr. DE813100783 · Impressum
| Montag – Donnerstag | 06:00 – 19:00 Uhr |
| Freitag | 06:00 – 18:00 Uhr |
| Samstag | 10:00 – 15:00 Uhr |
| Sonntag | geschlossen |