Mehrwertsteuer & Abgaben – nachvollziehbar bis zur letzten Stelle.
Diese Seite erklärt, wie MMCONTAINERAUFBAU die Umsatzsteuer auf neue und gebrauchte Seecontainer, Lagercontainer, Bürocontainer, Kühlcontainer und Sondercontainer berechnet und ausweist, welche Regelung bei gebrauchten Containern greift und welche Kosten außer dem angezeigten Preis auf Sie zukommen – oder eben nicht.
19 % Regelsteuersatz
Auf fabrikneue Container und die meisten gebrauchten Container weisen wir die deutsche Umsatzsteuer von derzeit 19 % gesondert aus.
Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Für bestimmte gebrauchte Container ohne Vorsteuerabzug wenden wir die Margin-Regelung an – ohne gesonderten USt.-Ausweis.
Alle Preise inklusive USt.
Gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) zeigen wir ausschließlich Endpreise inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Keine versteckten Zusatzkosten
Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands fallen keine Zoll-, Einfuhr- oder sonstigen Zusatzabgaben an.
Warum es diese Steuer- und Preisrichtlinie gibt.
Diese Mehrwertsteuer- und Abgabenrichtlinie erklärt, wie die M & M Containeraufbau GmbH (Handelsmarke MMCONTAINERAUFBAU) die Umsatzsteuer auf ihre über mmcontainersaufbau.com angebotenen Produkte berechnet: Seecontainer, Lagercontainer, Bürocontainer, Kühlcontainer und Sondercontainer, jeweils fabrikneu (One-Way) oder gebraucht, für private und gewerbliche Kund:innen deutschlandweit.
Sie beschreibt, welcher Umsatzsteuersatz gilt, wann stattdessen die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommt, wie Preise auf unserer Website dargestellt werden, wie sich Bestellungen von Geschäftskund:innen steuerlich einordnen und was Sie mit Ihrer Lieferung an Rechnungsunterlagen erhalten. Ziel ist, dass der Endpreis, den Sie im Warenkorb sehen, exakt dem Betrag entspricht, den Sie am Ende zahlen – ohne nachträgliche Überraschungen.
Diese Seite ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall und keine unserer anderen Richtlinien. Verbindlich für den Vertragsschluss sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Angaben im jeweiligen Angebot bzw. auf der Produktseite des bestellten Containers.
Kurz zusammengefasst: Fabrikneue Container = 19 % USt. offen ausgewiesen. Bestimmte gebrauchte Container = Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ohne gesonderten Steuerausweis. Alle angezeigten Preise sind Endpreise inklusive USt. Innerhalb Deutschlands entstehen keine zusätzlichen Zoll- oder Einfuhrabgaben. Details lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Der deutsche Standard-Umsatzsteuersatz von 19 %.
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Gilt für alle fabrikneuen Container
Auf Seecontainer, Lagercontainer, Bürocontainer, Kühlcontainer und Sondercontainer, die wir als fabrikneue Ware (One-Trip bzw. individuell gefertigt) verkaufen, wenden wir den deutschen Regelsteuersatz von derzeit 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG an. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
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Gilt auch für gebrauchte Container mit Vorsteuerabzug
Haben wir einen gebrauchten Container mit ausweisbarer Vorsteuer angekauft, gilt ebenfalls die Regelbesteuerung mit 19 % USt. – nicht die Differenzbesteuerung.
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Kein ermäßigter Steuersatz auf Container
Für keine unserer Produktlinien kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG zur Anwendung; Container fallen nicht unter die dort abschließend aufgeführten Kategorien.
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Der ausgewiesene Steuersatz ist bundesweit identisch
Der Regelsteuersatz von 19 % gilt unabhängig davon, in welches deutsche Bundesland wir liefern – dazu mehr im Abschnitt „Bundesweite Regelung".
Wann wir die Margin-Regelung statt der Regelbesteuerung anwenden.
Für bestimmte gebrauchte Container, die wir von privat oder von Verkäufer:innen ohne Berechtigung zum gesonderten Steuerausweis (z. B. Kleinunternehmer:innen) angekauft haben, greift die sogenannte Differenzbesteuerung (Margin Scheme) nach § 25a UStG. Der folgende Vergleich zeigt den Unterschied zur Regelbesteuerung.
Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis
Die Standardregel für neue Ware und für gebrauchte Container mit Vorsteuerabzug beim Ankauf.
- 19 % USt. auf den gesamten Netto-Verkaufspreis
- USt.-Betrag wird auf der Rechnung offen ausgewiesen
- Gewerbliche Kund:innen können die ausgewiesene USt. als Vorsteuer geltend machen
Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne
Anwendbar, wenn wir den gebrauchten Container ohne Recht zum Vorsteuerabzug erworben haben, etwa von einer Privatperson oder einem Kleinunternehmer.
- 19 % USt. wird nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis (Marge) berechnet
- Auf der Rechnung erfolgt kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer; stattdessen der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" gemäß § 14a Abs. 6 UStG
- Ein Vorsteuerabzug für gewerbliche Käufer:innen ist bei dieser Regelung ausgeschlossen
Wie Sie erkennen, welche Regelung gilt: Die anwendbare Regelung – Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung – ist in der jeweiligen Produktbeschreibung und spätestens auf Ihrer Rechnung vermerkt. Wünschen Sie vor dem Kauf Klarheit zu einem konkreten Artikel, teilen wir Ihnen die Einordnung gerne vorab per E-Mail oder WhatsApp mit.
Der Preis, den Sie sehen, ist der Preis, den Sie zahlen.
Nach der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) sind wir verpflichtet, gegenüber Verbraucher:innen ausschließlich den Gesamtpreis inklusive aller Preisbestandteile auszuweisen. Wir setzen dies wie folgt um.
Alle Produktpreise sind Bruttopreise
Jeder auf der Produktseite, im Warenkorb und im Angebot angezeigte Preis enthält bereits die jeweils geltende Umsatzsteuer (19 % bei Regelbesteuerung bzw. die einkalkulierte Marge bei Differenzbesteuerung) und ist als solcher gekennzeichnet.
Liefer- und Versandkosten separat ausgewiesen
Fallen zusätzlich zum Warenpreis Liefer- oder Versandkosten an, weisen wir diese getrennt und deutlich sichtbar vor Abschluss der Bestellung aus, wie in unseren Versandbedingungen beschrieben.
Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer
Auf Produktseiten und im Bestellprozess kennzeichnen wir Preise ausdrücklich mit dem Hinweis „inkl. gesetzlicher USt." bzw. bei Differenzbesteuerung entsprechend abweichend, damit für Sie jederzeit erkennbar ist, wie sich der Preis zusammensetzt.
Wie wir Bestellungen von Firmenkund:innen umsatzsteuerlich behandeln.
Wir liefern unsere Container ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands. Das hat konkrete Auswirkungen darauf, wie die Umsatzsteuer bei gewerblichen Bestellungen behandelt wird.
Reine Inlandsgeschäfte
Da wir aktuell ausschließlich innerhalb Deutschlands liefern, handelt es sich bei jeder Bestellung um eine inländische Lieferung im Sinne des UStG.
Keine grenzüberschreitende Reverse-Charge-Anwendung
Das Reverse-Charge-Verfahren für innergemeinschaftliche Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in anderen EU-Staaten (Art. 194–197 MwStSystRL) kommt bei uns derzeit nicht zur Anwendung, da wir keine Lieferungen ins EU-Ausland ausführen.
Deutsche B2B-Kund:innen zahlen offen ausgewiesene USt.
Auch gewerbliche Kund:innen mit Sitz in Deutschland erhalten von uns eine Rechnung mit offen ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer (bzw. Differenzbesteuerungshinweis) und können diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben als Vorsteuer geltend machen, sofern zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Kein inländisches Reverse-Charge nach § 13b UStG
Der Verkauf von Containern fällt nicht unter die in § 13b UStG abschließend aufgeführten Kategorien (z. B. bestimmte Bauleistungen), sodass auch im Inlandsgeschäft zwischen Unternehmen kein Reverse-Charge-Verfahren greift.
Hinweis für Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland: Sollten Sie als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands Interesse an einer Bestellung haben, kontaktieren Sie uns bitte vorab über sales@mmcontainersaufbau.com. Da wir aktuell keine Lieferungen ins Ausland durchführen, können solche Anfragen derzeit nicht über den regulären Online-Bestellprozess abgewickelt werden. Wir aktualisieren diese Seite, sollte sich unser Liefergebiet künftig ändern.
Was Ihre Rechnung enthält und wie Sie sie erhalten.
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Automatische Rechnungsstellung per E-Mail
Zu jeder Bestellung erhalten Sie automatisch eine Rechnung als PDF an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, in der Regel mit der Versand- bzw. Lieferbestätigung.
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Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
Jede Rechnung enthält unter anderem: vollständiger Name und Anschrift von MMCONTAINERAUFBAU und Ihnen als Rechnungsempfänger:in, unsere USt-IdNr. DE813100783, fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Liefer- bzw. Leistungsdatum, Menge und Bezeichnung des gelieferten Containers, Entgelt sowie den anzuwendenden Steuersatz bzw. den Hinweis auf die Differenzbesteuerung.
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E-Rechnung für gewerbliche Kund:innen
Im Einklang mit den seit dem 1. Januar 2025 geltenden Vorgaben zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich (Wachstumschancengesetz) sind wir in der Lage, strukturierte E-Rechnungen (z. B. im Format XRechnung oder ZUGFeRD) zu empfangen und stellen diese im Rahmen der gesetzlichen Übergangsfristen auch selbst aus, wenn Sie als Geschäftskund:in dies wünschen.
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Rechnungskopie jederzeit auf Anfrage
Sollte Ihnen die Original-Rechnung nicht vorliegen oder Sie ein Duplikat für Ihre Buchhaltung benötigen, senden wir Ihnen diese gerne erneut per E-Mail an sales@mmcontainersaufbau.com zu.
Checkliste: Ihre Rechnung von MMCONTAINERAUFBAU
Diese Angaben finden Sie auf jeder von uns ausgestellten Rechnung.
Fünf Produktlinien, ein einheitlicher Steuersatz.
Der anzuwendende Umsatzsteuersatz hängt nicht von der Produktlinie, sondern vom Zustand und der Herkunft des jeweiligen Containers ab. Die folgenden Hinweise ordnen die Praxis je Produktlinie ein.
Seecontainer
Fabrikneue Seecontainer unterliegen der Regelbesteuerung mit 19 % USt.; gebrauchte Einzelstücke fallen häufig unter die Differenzbesteuerung, wenn wir sie ohne Vorsteuerabzug angekauft haben.
Lagercontainer
Ebenso wie bei Seecontainern richtet sich die Steuerregelung nach Zustand und Ankaufsart; die konkrete Einordnung steht in der jeweiligen Produktbeschreibung.
Bürocontainer
Individuell ausgestattete Bürocontainer werden in der Regel fabrikneu gefertigt und unterliegen damit der Regelbesteuerung mit 19 % USt. auf den vollen Verkaufspreis.
Kühlcontainer
Auch das eingebaute Kälteaggregat unterliegt als Teil des Gesamtprodukts dem regulären Umsatzsteuersatz; es gibt keinen ermäßigten Steuersatz für Kühltechnik.
Sondercontainer
Nach Kundenvorgabe gefertigte Sondercontainer gelten steuerlich als neu hergestellte Ware und unterliegen daher stets der Regelbesteuerung, unabhängig vom Basiscontainer.
Zusätzliche Abgaben und Gebühren – ausdrücklich erklärt.
Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands fallen über den ausgewiesenen Gesamtpreis und die separat genannte Liefergebühr hinaus keine weiteren Zoll-, Einfuhr- oder sonstigen Abgaben an. Details zu den Versandkosten selbst finden Sie in unseren Versandbedingungen.
Ihr Bundesland ändert nichts am Steuersatz.
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Keine regionalen Steuersatz-Unterschiede
Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine von Bundesland zu Bundesland abweichende Umsatzsteuer. Der Regelsteuersatz von 19 % und die Regelungen zur Differenzbesteuerung nach § 25a UStG gelten bundeseinheitlich – ob Ihre Lieferadresse in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder einem anderen der 16 Bundesländer liegt, macht keinen Unterschied.
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Bund-Länder-Verteilung betrifft nur das Steueraufkommen, nicht den Preis
Nach Art. 106 des Grundgesetzes wird das Umsatzsteueraufkommen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt. Das ist eine reine Verteilungsfrage zwischen den staatlichen Ebenen und wirkt sich nicht auf den Steuersatz aus, den Sie als Kund:in zahlen.
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Zuständiges Finanzamt hängt von unserem Sitz ab, nicht von Ihrem
Für die Abführung unserer Umsatzsteuer ist das für unseren Firmensitz in Kindsbach zuständige Finanzamt verantwortlich – unabhängig davon, in welchem Bundesland Ihr Container geliefert wird.
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Zuständige Behörde für Ihr eigenes Steueranliegen finden
Möchten Sie herausfinden, welches Finanzamt für Ihr eigenes steuerliches Anliegen zuständig ist, nutzen Sie den offiziellen Behördenwegweiser des Bundeszentralamts für Steuern.
Wie diese Richtlinie in die deutsche Rechtslage eingebettet ist.
Diese Übersicht erklärt in einfachen Worten, welche deutschen und europäischen Vorschriften unsere Preis-, Steuer- und Rechnungsstellung betreffen. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 11. September 2026
§ 12 UStG legt den deutschen Regelsteuersatz von derzeit 19 % sowie den ermäßigten Steuersatz von 7 % für die dort abschließend aufgezählten Waren und Leistungen fest. Container fallen nicht unter die ermäßigten Kategorien und unterliegen daher dem Regelsteuersatz, sofern nicht die Differenzbesteuerung greift.
§ 25a UStG erlaubt Wiederverkäufer:innen beweglicher körperlicher Gegenstände, die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (Marge) zu berechnen, sofern der Gegenstand ohne Recht zum Vorsteuerabzug erworben wurde. Wir wenden diese Regelung dort an, wo ihre Voraussetzungen bei gebrauchten Containern vorliegen.
§§ 14 und 14a UStG regeln, welche Pflichtangaben eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss, einschließlich der besonderen Ausweispflichten bei der Differenzbesteuerung, bei der kein gesonderter Steuerbetrag ausgewiesen werden darf, sondern stattdessen ein Hinweis auf die Sonderregelung erfolgt.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für inländische B2B-Umsätze grundsätzlich die Pflicht, elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format empfangen zu können; die Pflicht zur eigenen Ausstellung wird gesetzlich gestaffelt eingeführt. Wir setzen die jeweils geltenden Übergangsfristen für den Empfang und die Ausstellung von E-Rechnungen an Geschäftskund:innen um.
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Unternehmer:innen gegenüber Verbraucher:innen den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angeben. Wir setzen dies durch, indem wir ausschließlich Endpreise inklusive USt. anzeigen und Liefer- bzw. Versandkosten deutlich getrennt ausweisen.
§ 13b UStG verlagert in bestimmten, gesetzlich abschließend aufgezählten Fällen (z. B. bestimmte Bauleistungen) die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Der Verkauf von Containern zählt nicht zu diesen Fällen; ebenso wenig kommt das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 194–197 MwStSystRL zur Anwendung, da wir ausschließlich innerhalb Deutschlands liefern.
Da sich unsere Container bereits im freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und Deutschlands befinden und wir ausschließlich innerhalb Deutschlands liefern, fallen für Sie keine Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder sonstigen Abgaben nach dem Zollrecht bzw. der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) an.
Gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gestalten wir Preisangaben und Steuerhinweise wahrheitsgemäß und ohne irreführende Aussagen. Wir suggerieren insbesondere keine niedrigeren Endpreise, als tatsächlich zu zahlen sind, und keine abweichende Steuerbehandlung, als tatsächlich zur Anwendung kommt.
Bei Fragen oder Unstimmigkeiten zu einer Rechnung, einem Preis oder der angewandten Steuerregelung kontaktieren Sie zunächst direkt unser Serviceteam per E-Mail oder WhatsApp – so lässt sich eine Lösung in der Regel am schnellsten erzielen. Unsere Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Was Sie in Bezug auf Preise, Steuern und Rechnungen von uns verlangen können.
Endpreis vor dem Kauf
Sie sehen vor Abschluss jeder Bestellung den vollständigen Endpreis inklusive Umsatzsteuer und aller Nebenkosten.
Ordnungsgemäße Rechnung
Sie erhalten zu jeder Bestellung eine Rechnung mit allen gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Klarheit zur angewandten Steuerregelung
Sie können vor dem Kauf erfragen, ob ein konkreter Container der Regel- oder der Differenzbesteuerung unterliegt.
Keine versteckten Zusatzkosten
Über den ausgewiesenen Gesamtpreis und die separat genannte Liefergebühr hinaus entstehen bei Inlandslieferungen keine weiteren Abgaben.
Rechnungskopie auf Anfrage
Verlieren Sie Ihre Original-Rechnung, senden wir Ihnen jederzeit eine Kopie zu.
Direkter, persönlicher Kontakt
Kein Callcenter: Bei Fragen zu Preisen, Steuern oder Rechnungen antwortet Ihnen unser Team persönlich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
Wir erklären jede Rechnung gerne im Detail.
Schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen zum angewandten Steuersatz, zur Differenzbesteuerung oder zu einer konkreten Rechnungsposition haben. Wir antworten innerhalb unserer Geschäftszeiten persönlich.
| Montag – Donnerstag | 06:00–19:00 Uhr |
| Freitag | 06:00–18:00 Uhr |
| Samstag | 10:00–15:00 Uhr |
| Sonntag | geschlossen |
M & M Containeraufbau GmbH · Industriestr. 33–39, 66862 Kindsbach · Handelsregisternummer HRB 31921 · USt-IdNr. DE813100783 · Vollständige Angaben im Impressum